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Entwicklung seit 1945 | Deutschland in Daten | bpb.de

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Entwicklung seit 1945

Mark Spoerer

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Die Bundesrepublik knüpfte mit ihrer Steuerpolitik an die Weimarer Zeit an. Die fiskalische Stellung der Länder und Kommunen wurde wieder gestärkt und Unternehmen sollten zu Investitionen angeregt werden.

Analog zu der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg stand 1945 einem gewaltigen Bestand an Reichsmark nur eine sehr geringe Produktion von Konsumgütern gegenüber. Die daraus resultierende Inflation, die sich wegen der staatlichen Preispolitik nur auf dem Schwarzmarkt zeigte, wurde erst im Juni 1948 mit der Einführung der Deutschen Mark (DM) beendet. Wie schon 1923/24 entledigte sich damit der deutsche Staat seiner inländischen Schuld durch eine zweite große Enteignung, die gerade auch zu Lasten der unteren und mittleren Schichten ging. Die zweite große Lücke in den hier aufgeführten finanzstatistischen Zeitreihen findet sich somit zwischen 1939 und 1949, dem Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Für die DDR sind im Tabellenteil nur wenige Daten aufgeführt, da in der Rechnungslegung einer staatlichen Planwirtschaft Steuern ein ganz anderer Stellenwert zukommt als in einer kapitalistischen Marktwirtschaft, in der private und öffentliche Rechnung klar getrennt sind. Daher sind im Tabellenteil lediglich die Ausgaben und Einnahmen der DDR wiedergegeben. (siehe Tab 1, Tab 3)

Abbildung 4: Steuereinnahmen (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Bundesrepublik knüpfte mit ihrer Steuerpolitik an die Weimarer Zeit an. Die fiskalische Stellung der Länder und Kommunen wurde wieder gestärkt, ohne jedoch zu der sehr weitgehenden kommunalen Autonomie der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg zurückzukehren. (siehe Tab 1, Tab 3, Abb 1)

Die Steuerpolitik war zunächst darauf ausgerichtet, den Unternehmen Investitionen zu erleichtern – nur nahm der Staat im Gegensatz zum Dritten Reich kaum Einfluss darauf, wofür investiert wurde. Wie in der Weimarer Zeit stieg auch nach dem Zweiten Weltkrieg der Anteil der öffentlichen Ausgaben für den Ausbau des Wohlfahrtsstaats. (siehe Tab 2, Abb 2)

Vor allem die 1957 kurz vor einer Bundestagswahl vorgenommene Dynamisierung der Renten (sie sollten fortan so stark ansteigen wie das Lohnniveau) und die Umstellung der Rentenversicherung auf das Umlageverfahren erwiesen sich als sehr kostspielig (vgl. hierzu den Interner Link: Beitrag zum Thema Sozialpolitik in diesem Band). Dabei unterschieden sich konservativ geführte Regierungen nur wenig von sozialdemokratisch geführten; eine der ersteren führte unter Bundeskanzler Helmut Kohl mit der Pflegeversicherung (in Kraft seit 1996) sogar die fünfte und bislang letzte Säule der Sozialversicherung ein. Trotz der Wiederbewaffnung seit 1956 errang die Finanzierung des Militärs nicht mehr die Bedeutung wie vor dem Zweiten Weltkrieg. Hingegen verschlang der Ausbau des Bildungssystems, zunehmend auch der des Hochschulsystems, einen immer größeren Anteil der öffentlichen Ausgaben. (siehe Tab 2, Abb 3)

Abbildung 5: Anteil der direkten und indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Auf der Einnahmenseite setzte die Bundesrepublik zunehmend auf indirekte Steuern. Die 1918 eingeführte Umsatzsteuer wurde sukzessiv von 0,5 auf 4 Prozent (1951) ausgebaut. Sie war zunächst eine Allphasen-Umsatzsteuer, wurde also bei jedem Weiterverkauf erneut erhoben, was mit steigendem Steuersatz immer mehr die vertikale Integration von Unternehmen begünstigte. 1968 erfolgte im Zusammenhang einer Vereinheitlichung in der EWG die Umwandlung in das bis heute gültige Mehrwertsteuerprinzip, bei dem die auf der vorhergehenden Stufe bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann. Somit wird auf jeder Stufe nur der Mehrwert bzw. die zusätzliche Wertschöpfung besteuert. Der Steuersatz betrug 1968 noch 10 Prozent (bzw. ermäßigt 5 Prozent, vor allem für Lebensmittel) und stieg bis zur bislang (Stand Juni 2015) letzten Erhöhung 2007 auf 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) an. (siehe Tab 4, Abb 5)

Die Mineralölsteuer (seit 2006 Energiesteuer) ist im Gegensatz zur Mehrwertsteuer eine Mengensteuer. Sie wurde 1930 eingeführt, erlangte aber vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg eine immer größere Bedeutung und stellt heute nach der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer den drittgrößten Einnahmeposten. Betrug der Steuersatz 1951 umgerechnet noch 0,07 Euro je Liter Benzin, so stieg er bis in die 1970er Jahre auf etwa das Dreifache. Ein sprunghafter Anstieg des Satzes auf umgerechnet 0,42 Euro je Liter erfolgte 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung. Heute (2015) beträgt der Satz 0,65 Euro je Liter Benzin, der zudem noch der Mehrwertsteuer unterliegt. (siehe Tab 4)

Abbildung 6: Schuldenquote: gesamte öffentliche Schuld (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Indirekte Steuern haben tendenziell eine regressive Wirkung, das heißt, sie belasten ärmere Haushalte relativ stärker als wohlhabende Haushalte, die einen größeren Teil des Einkommens sparen können. Daher ist die seit 1920 reichseinheitliche Einkommensteuer mit progressiven Elementen ausgestaltet. Die politisch stets sehr aufgeladene Diskussion um den Spitzensteuersatz hat immer überdeckt, dass das deutsche Einkommensteuersystem aufgrund seiner Abzugsmöglichkeiten sehr intransparent ist. Die effektive Belastung der Einkommen durch die Einkommensteuer liegt weit unter den jeweiligen Spitzensteuersätzen von 53 Prozent (1950) bzw. 45 Prozent (2015). (siehe Tab 3)

Insgesamt weist das Verhältnis aller Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Steuer(last)quote) von 1950 bis heute eine bemerkenswerte Konstanz auf; es lag immer zwischen 21 und 25 Prozent. Stark angestiegen sind hingegen die Sozialabgaben. (siehe Tab 3, Abb 4)

Die gewaltige absolute Steigerung des Steueraufkommens hat jedoch nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuld stark angestiegen ist. In den Jahren hohen Wirtschaftswachstums war die öffentliche Hand überproportional mitgewachsen. Der Rückgang des Wachstums Mitte der 1970er Jahre, der zunächst mit der Ölpreiskrise und von konservativer Seite mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik der sozialdemokratisch geführten Regierungen in Verbindung gebracht wurde, setzte sich auch unter konservativ geführten Bundesregierungen fort. Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand zu bremsen, erwies sich schon wegen des hohen Anteils an Gehältern als ausgesprochen schwierig. Dennoch schien dies Ende der 1980er Jahre erreicht worden zu sein, als die Neuverschuldungs-Interner Link: ("Maastricht"-)Quote auf 1 bis 2 Prozent des BIP zurückging. (siehe Tab 3, Tab 5, Abb 6)

Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik ("Wiedervereinigung") machte jedoch ab 1990 enorme Investitionen und sonstige Ausgaben erforderlich, die man nur sehr beschränkt mit Steuererhöhungen – so geschehen vor allem bei der Mineralölsteuer und durch die Einführung eines Zuschlags zur Einkommensteuer im Westen ("Solidarbeitrag") – finanzieren konnte, wenn man die Konjunktur nicht abwürgen wollte. Die öffentliche Verschuldung stieg daher Anfang der 1990er Jahre stark an. Zusammen mit der Wahrnehmung der demografischen Entwicklung und der bis in die frühen 2000er Jahre scheinbar unaufhaltsam steigenden Arbeitslosigkeit führte dies zu einer Diskussion um den Wohlfahrtsstaat, die bis heute anhält.

Prof. Dr., Institut für Geschichte, Universität Regensburg - Öffentliche Finanzen