Abbildung 1: Anteil der Wahlberechtigten zu Reichstags- und Bundestagswahlen an allen Einwohnern — in Prozent (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
- Als PDF herunterladen (60.3kB)
Abbildung 1: Anteil der Wahlberechtigten zu Reichstags- und Bundestagswahlen an allen Einwohnern — in Prozent (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
- Als PDF herunterladen (60.3kB)
Der Anteil der Wahlberechtigten eines Staates gibt Aufschluss darüber, wie exklusiv das Wahlrecht im Hinblick auf die Anzahl der Menschen ist, die am politischen Prozess durch die Wahl von Repräsentanten und damit indirekt an der Gestaltung politischer Inhalte teilhaben können. Tabelle 1 und Abbildung 1 illustrieren, zu welchem Grad die Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands seit 1871 bei Wahlen zum Reichstag und Bundestag aufgrund des – sich über die Zeit verändernden – Wahlrechts eingebunden wurden. So waren bei den Wahlen zum Reichstag im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1912 nur männliche deutsche Staatangehörige ab der Vollendung ihres 25. Lebensjahres, die zudem nicht unter Vormundschaft standen, sich nicht im Konkurs befanden oder Armenunterstützung erhielten, berechtigt teilzunehmen, was in diesem Zeitraum einem Anteil von rund einem Fünftel der Bevölkerung gleichkam. Mit der Ausweitung des Wahlrechts auf die weiblichen deutschen Staatsangehörigen und die Senkung des Wahlalters auf 20 Jahre stieg dieser Wert auf 58,5 Prozent bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 sprunghaft an.
Tabelle 1: Teilnahme an Wahlen (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
- Als PDF herunterladen (82kB)
Tabelle 1: Teilnahme an Wahlen (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
- Als PDF herunterladen (82kB)
Zur Wahl des ersten Deutschen Bundestages im Jahr 1949, bei der das Alter zur Erlangung des aktiven Wahlrechts wieder auf 21 Jahre erhöht wurde, lag der Anteil der Wahlberechtigten an allen Einwohnern Westdeutschlands bei 63,4 Prozent. Dieser Wert wuchs im Zeitverlauf auf mehr als 70 Prozent an (zur Bundestagswahl 2013 lag der Anteil der Wahlberechtigten an der Gesamtbevölkerung bei 76,9 Prozent), was zum einen mit dem Absenken des Wahlalters auf 18 Jahre ab der Bundestagswahl 1972 als auch mit dem Anwachsen der Lebenserwartung erklärt werden kann. Letzteres führt zu einem immer größer werdenden Anteil der über 18 Jahre alten Bevölkerung in Deutschland an der Gesamtbevölkerung. Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass sich der Anteil der vom Wahlrecht und damit einer grundlegenden Form der politischen Partizipation in modernen Demokratien ausgeschlossenen Bevölkerung in Deutschland signifikant von rund 80 Prozent auf etwa 25 Prozent verringert hat. Unter der Annahme, dass es Parteien und ihren Vertretern um Stimmenmaximierung geht, müssen die politischen Interessen eines nunmehr großen Teils der Bevölkerung von den für Parlamentsmandate kandidierenden Parteienvertreterinnen und -vertretern aufgegriffen werden. Dennoch hat nach wie vor ein nicht unbedeutender Teil der Bevölkerung, vor allem Kinder und Jugendliche sowie Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, keine Möglichkeit, sich an Wahlen zu beteiligen und damit seine Interessen an politische Vertreter zu delegieren, was zu einer Debatte um Reformen des Wahlrechts geführt hat.