Abbildung 1: Verurteilte und polizeilich registrierte Straftaten (Häufigkeitsziffer) — pro 100 000 Personen strafmündige Bevölkerung bzw. Wohnbevölkerung (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Lange Zeitreihen der Kriminalitätsentwicklung seit 1836 zeigen einen recht stabilen Verlauf mit eher mäßigen Schwankungen, wenn man die Rate aller Verurteilten pro 100 000 Personen strafmündiger Bevölkerung zugrunde legt. Bis 1878 gibt die Zeitreihe die Verurteiltenrate für Preußen, ab 1882 für das Deutsche Reich und ab 1955 für die Bundesrepublik Deutschland ohne die DDR wieder. Zwischen 1834 und 1878 verdoppelte sich die Verurteiltenrate ungefähr, zwischen 1882 und 1933 stieg sie nur noch um 25 Prozent an, lediglich nach dem Ersten Weltkrieg und während der Hyperinflation der Weimarer Republik kam es zu kurzen, aber heftigen Anstiegen. Ab den 1950er Jahren wurde der wachsenden Bedeutung des Autoverkehrs insofern Rechnung getragen, als Straftaten im Straßenverkehr, vor allem Unfälle mit Personenschäden und Tötungen, seitdem getrennt ausgewiesen werden. Deren Rate war in den 1960er Jahren ebenso groß wie die aller übrigen Verurteilungen zusammen. Seit den 1970er Jahren ist ihre Rate dank der gestiegenen Verkehrssicherheit stark rückläufig. Die Verurteiltenrate ohne Verkehrsdelikte ist dagegen seit den 1960er Jahren bis in die Gegenwart um etwa 40 Prozent gestiegen, liegt jedoch heute nicht höher als vor 130 Jahren. (siehe Abb 1, Tab 1)
Tabelle 1: Kriminalität (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Die Zeitreihe der polizeilich registrierten Straftaten – genannt Häufigkeitsziffer – ab 1953 vermittelt jedoch ein völlig anderes Bild: Die Kriminalitätsbelastung in der Bundesrepublik stieg in der gesamten Nachkriegszeit stark an und verdreifachte sich zwischen 1953 und 1993 beinahe – und das, obwohl Straftaten im Straßenverkehr in der polizeilichen Kriminalstatistik ab 1963 nicht mehr gezählt werden. Auf dem vorläufigen Gipfel im Jahr 1993 betrug die Häufigkeitsziffer etwa 8300 pro 100 000, das heißt, auf 100 Einwohner kamen etwa acht gemeldete Straftaten in einem Jahr. Seither ist diese Rate leicht rückläufig.
Der säkulare Anstieg der polizeilichen Häufigkeitsziffer in der Nachkriegszeit hat Kriminologen zu neuen Erklärungsansätzen provoziert, die die Zunahme von Tatgelegenheiten in der modernen Wohlstandsgesellschaft in den Mittelpunkt rücken. Aber auch ein verändertes Anzeigeverhalten und eine konsequentere Registrierung dieser Anzeigen durch die Polizei werden als Gründe dieses Anstiegs angenommen. Die Schere zwischen der stark steigenden Häufigkeitsziffer der Polizei und relativ stabilen Verurteiltenraten lässt auf einen Wandel im Umgang mit Straftätern schließen, der mangels verfügbarer staatsanwaltschaftlicher Statistiken vor 1980 nicht direkt darstellbar ist. Eine Liberalisierung des Strafrechts führte seit den 1970er Jahren dazu, dass der Anteil der von der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen eingestellten Verfahren von einem sehr kleinen, aber unbekannten Anteil auf 57 Prozent (im Jugendstrafrecht sogar 71 Prozent) im Jahr 2012 angestiegen ist.
Abbildung 2: Verurteilte und Tatverdächtige — pro 100 000 Personen strafmündige Bevölkerung (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Frauen stellten stets nur eine kleine Minderheit der Verurteilten und polizeilich Verdächtigen. Die Rate der weiblichen Verurteilten betrug in den 1880er Jahren ebenso wie heute knapp ein Viertel der Rate der männlichen Verurteilten, und über längere Perioden, insbesondere in den 1950er Jahren, sank sie sogar auf ein Zehntel. (siehe Abb 2)
Es gibt keine Hinweise für eine Angleichung des kriminellen Verhaltens von Frauen im Zuge sich wandelnder Geschlechterrollen.
Anders dagegen verlief die historische Entwicklung bei den Jugendlichen. Spätestens seit dem Ende des 19. Jahrhunderts galt dieser Altersgruppe die besondere Besorgnis von Staat und Öffentlichkeit, was in die Etablierung eines besonderen Jugendstrafrechts mündete.
Seit Beginn der Kriminalstatistik im 19. Jahrhundert wird darüber diskutiert, welchen Anteil an dem überproportionalen Anstieg der Jugendkriminalität ein Wandel von privaten zu formellen Reaktionsformen auf abweichendes Verhalten hat.6 Wiederholte Dunkelfeldbefragungen können belegen, dass heute tatsächlich ein höherer Anteil jugendlicher Delinquenten bei der Polizei angezeigt wird als noch in den 1970er Jahren.7 Welchen Anteil dieser Trend an dem langfristigen Anstieg der registrierten Jugendkriminalität hat, lässt sich jedoch nicht bestimmen, ebenso wie Kriminologen Schwierigkeiten haben, den deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität seit der Jahrtausendwende zu erklären.