Tabelle 2: Delikte – Gesamt- und Eigentumsdelikte (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Das Massendelikt schlechthin war über die gesamte betrachtete Zeit bis heute der Diebstahl, dessen Zeitreihe hier mit Unterschlagung zusammen dargestellt wird. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts machten Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung etwa zwei Drittel aller Strafurteile aus, ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und im 20. Jahrhundert nahm ihr Anteil an den gerichtlichen Fällen immer weiter ab, und zwar nicht nur, weil andere Delikte an Bedeutung zunahmen, sondern auch, weil die Verurteiltenrate bei Diebstahl selbst – wieder mit Ausnahme der Krisenjahre nach dem Ersten Weltkrieg – langfristig rückläufig war. (siehe Tab 2)
Um ein vielfaches häufiger war im 19. Jahrhundert der Holzdiebstahl, der Karl Marx als Beispiel für seine Kritik an der bürgerlich-kapitalistischen Besitzordnung und der Kriminalisierung der Unterschichten diente.
Abbildung 3: Jährliche Veränderung der Preise und Diebstahlsraten in Preußen (1849 –1878) und in der Bundesrepublik (1956 –1990) — in Prozent (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Abbildung 3: Jährliche Veränderung der Preise und Diebstahlsraten in Preußen (1849 –1878) und in der Bundesrepublik (1956 –1990) — in Prozent (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Bereits die Kriminalstatistiker des 19. Jahrhunderts wie Georg von Mayr vermuteten einen engen und armutsbedingten Zusammenhang zwischen den kurzfristigen Schwankungen der Diebstahlsrate und der Preisentwicklung bei Grundnahrungsmitteln.
Dass die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im 20. Jahrhundert die absolute Armut (mit Ausnahme von Kriegs- und Nachkriegsphasen) vollständig beseitigte, führte jedoch keineswegs zu einem Rückgang der Eigentumskriminalität, sondern feuerte sie im Gegenteil sogar noch an. Denn erst nach dem Zweiten Weltkrieg, beginnend mit dem deutschen Wirtschaftswunder, stieg die Verurteiltenrate ebenso wie die polizeiliche Häufigkeitsziffer für Diebstahl und Unterschlagung deutlich an; letztere vervierfachte sich zwischen 1953 und 1993. Kriminologen erklären diese überraschende Entwicklung damit, dass materieller Überfluss mit der wachsenden Zahl leicht zu stehlender Wertgegenstände in Geschäften und Haushalten zu mehr Tatgelegenheiten führt, die dann auch genutzt werden. Allerdings sind Diebstahlsdelikte einschließlich Wohnungseinbrüchen (ebenso wie Autodiebstähle und Banküberfälle) seit 1993 rückläufig. In den letzten zwei Jahrzehnten zeichnet sich bei der Eigentumskriminalität ein Trend der Verlagerung von Diebstahls- zu Betrugsdelikten ab. Im Jahr 2005 überstieg die Verurteiltenrate für Betrug erstmals die Verurteiltenrate für Diebstahl. Diese Verschiebungen von traditionellen Formen der Bereicherungskriminalität, die quasi noch Handarbeit erforderten, zu eher an moderne Formen des Geschäftslebens angepasster Betrugskriminalität reflektiert den sozialen Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft mit veränderten Gelegenheitsstrukturen einschließlich des Internets. Die Cyberkriminalität zählt heute zu den großen Herausforderungen der Strafverfolgung.