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Datengrundlage | Deutschland in Daten | bpb.de

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Datengrundlage

Alfred Reckendrees

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Wirtschaftsdaten werden meist von staatlichen Stellen erhoben - das erlaubt vielfältige historische Rekonstruktionen. Allerdings bringen die häufig veränderten Erhebungskriterien so manches Interpretationsproblem mit sich.

Die hier präsentierten Übersichten basieren auf der Auswertung der Statistischen Jahrbücher des Deutschen Reichs, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sowie einigen Sonderveröffentlichungen dieser Behörden. Zudem wurden verschiedene Forschungsberichte (beispielsweise zur Sozialpolitik in der DDR und zur Umrechnung der Handwerksstatistik) und einige Zeitreihen zur industriellen Produktion (vor allem Bergwerks- und Montanstatistiken) hinzugezogen, die bei GESIS zugänglich sind. Diese Daten wurden durch Branchenveröffentlichungen und Angaben von Interessenverbänden wie der Wirtschaftsvereinigung Stahl oder dem Deutschen Aktieninstitut ergänzt, da das Statistische Bundesamt die entsprechenden Angaben nicht mehr weiter oder in anderer Form veröffentlichte. So werden Kapitalgesellschaften nur noch in der Umsatzsteuerstatistik ausgewiesen, die aber sehr viel weniger Gesellschaften ausweist.

So manche wünschenswerte Zeitreihe lässt sich aufgrund häufig veränderter Erhebungskriterien nicht erstellen. So änderte sich die Zuordnung einzelner Gewerbe oder Handwerke zu Branchen fortlaufend, einige Beispiele dafür werden im Text vorgestellt. Die präsentierte Auswahl erstreckt sich auf wichtige Bereiche, für die überhaupt lange Reihen erstellt werden können. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht ohne Rückgriff auf die Originaldaten, sofern diese vorhanden und zugänglich sind, möglich. Dies betrifft beispielsweise die Indizes der industriellen Nettoproduktion, die aufgrund veränderter Gewichtungen der einzelnen Branchen nicht miteinander verkettet werden können.

Doch auch die vorgelegten Zeitreihen sind nicht immer so eindeutig wie sie scheinen, daher sollte bei einer weiteren Verwendung die online zugängliche Dokumentation der Daten berücksichtigt werden. So wurden beispielsweise bis 1977 häufig nur Daten für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten erhoben, ab 1978 jedoch nur noch Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten erfasst. Eine andere Einschränkung betrifft den jeweiligen Entstehungszusammenhang und den Zweck der Erhebung.

So stimmen beispielsweise die Angaben über die Zahl der Unternehmen und deren Beschäftigte im Statistischen Jahrbuch nicht mit den Angaben des Statistischen Bundesamtes im Unternehmensregister oder in der Umsatzsteuerstatistik überein. Solche Probleme können hier nicht aufgelöst, sondern nur benannt werden. Sie resultieren daraus, dass die amtliche Statistik an der Gegenwart interessiert ist und Momentaufnahmen für einen Zeitpunkt oder die jüngste Vergangenheit liefert. Sie hat leider nicht das Ziel, dazu beizutragen langfristen Wandel zu verstehen. Doch die amtliche Statistik und insbesondere die Politik sollten durchaus ein eigenes Interesse an Forschungsprojekten haben, die es erlauben, den wirtschaftlichen Strukturwandel und auch die vielen Veränderungen im Kleinen besser zu erfassen. Allerdings erfordert eine Harmonisierung der Daten für einen langen Zeitraum sehr viel Detailarbeit, womöglich auch den Zugriff auf die Originaldaten und sehr differenzierte Abschätzungen der Auswirkung veränderter statistischer Erfassungen.

Zum Weiterlesen empfohlen

Carsten Burhop: Wirtschaftsgeschichte des Kaiserreichs 1871–1918, Göttingen 2011.

André Steiner: Von Plan zu Plan. Eine Wirtschaftsgeschichte der DDR, Bonn 2007.

Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Von 1945 bis zur Gegenwart, Bonn 2012.

Alfred Reckendrees: Zur Funktion der Aktiengesellschaften in der frühen Industrialisierung, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, 2 (2012), S. 137–174.

Mark Spoerer: Von Scheingewinnen zum Rüstungsboom: Die Eigenkapitalrentabilität der deutschen Industrieaktiengesellschaften 1925 –1941, Stuttgart 1996.

Ralf Ahrens / Boris Gehlen / Alfred Reckendrees (Hrsg.): Die "Deutschland AG". Historische Annäherungen an den bundesdeutschen Kapitalismus, Essen 2013.

Ulrich Engelhard (Hrsg.): Handwerker in der Industrialisierung. Lage, Kultur und Politik vom späten 18. bis ins frühe 20. Jahrhundert (Industrielle Welt, Bd. 37), Stuttgart 1984.

Bernd Holtwick: Im Kampf um das Handwerk. Handwerke und ihre Organisationen in Ostwestfalen-Lippe von 1929 bis 1953, Paderborn 2000.

Armin Oszwar: Ein Arrangement auf Widerruf: Die SED und die Privathandwerkerschaft in der SBZ / DDR, in: Thomas Großbölting / Rüdiger Schmidt (Hrsg.): Unternehmerwirtschaft zwischen Markt und Lenkung: Organisationsformen, politischer Einfluss und ökonomisches Verhalten 1930 –1960, München 2002, S. 171–198.

Christoph Boyer / Thomas Schlemmer: "Handwerkerland Bayern"? Entwicklung, Organisation und Politik des bayrischen Handwerks 1945 bis 1975, in: Thomas Schlemmer / Hans Voller (Hrsg.): Bayern im Bund: Gesellschaft im Wandel, 1949 bis 1973, München 2002, S. 87–178.

Depotstimmrecht

Das deutsche Aktienrecht erlaubte es Banken, auf General- oder Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften das Stimmrecht für die in einem Wertpapierdepot verwahrten Aktien ihrer Kunden auszuüben, sofern diese nicht selbst bei der Versammlung vertreten waren oder eine Vollmacht ausgestellt hatten. Das Depotstimmrecht wurde 1998 eingeschränkt und erfordert seit 2009 eine schriftliche Vollmacht.

Shareholder-Value

Der Marktwert des Eigenkapitals eines Unternehmens, an dem Aktionäre Anteile halten. "Shareholder­Value" setzt sich seit den 1980er Jahren als Bewertungskriterium von Aktiengesellschaften durch; dieser Maßstab setzt das Management eines börsennotierten Unternehmens unter Druck, dessen Marktwert zu steigern und damit den Erlös der Aktionäre beim Verkauf ihrer Beteiligung. Viele Unternehmen haben entsprechende Anreize wie zum Beispiel Bonuszahlungen für Top-Manager geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen.

Gewerbefreiheit

Die allgemeine bürgerliche Freiheit, sich gewerblich zu betätigen, das heißt ohne Ansicht der Person ein Geschäft oder Unternehmen gründen zu können und Handel und Gewerbe zu betreiben. Vor Einführung der Gewerbefreiheit regulierten Zünfte (Handwerkervereinigungen) oder auch die Landesfürsten den Zugang zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Die seit 1935 bestehende Meisterpflicht im Handwerk ist beispielsweise eine Einschränkung der Gewerbefreiheit, Beschränkungen der Gewerbefreiheit bestehen heute auch noch für viele freie Berufe.

Associate Professor Dr., Centre for Business History, Copenhagen Business School - Unternehmen, Industrie und Handwerk