Aufgrund der territorialen Zersplitterung Deutschlands und damit auch der nur geringen administrativen Möglichkeiten, Bauen und Wohnen valide zu quantifizieren, gibt es für die Zeit seit dem frühen 19. Jahrhundert bislang keine konsistenten langen Reihen zu diesem Bereich. Zudem variieren die Definition und damit auch die Bestimmung und Erfassung der Objekte, indem Statistiken zum Beispiel Wohnungen mitunter nur in Wohn-, mitunter auch in Nichtwohngebäuden erfassen, ferner Neubau ein- bzw. ausschließlich von Wiederaufbau, Instandsetzung etc. Zudem ist die Nutzung von Räumen zu Wohn- oder zu Gewerbezwecken häufig fließend und überhaupt die statistische Erfassung der Wohnung als inhomogenes Gut nicht einfach. Ferner wurden im Laufe der Zeit in den Erhebungen bzw. von den Statistischen Ämtern Angaben immer wieder neu zugeordnet, umbasiert bzw. neu berechnet und nicht zuletzt gelegentlich aus politischen Gründen "geschönt", sodass die überlieferten Daten oft voneinander abweichen. Deshalb sind auf dem Feld von Bauen und Wohnen mehr noch als auf vielen anderen Gebieten die sachliche Zuordnung im Detail und die definitorische Nuance von großer Bedeutung. Vor Beginn der zentralen amtlichen Statistik wurden die meisten quantifizierenden Zusammenstellungen von Ärzten, Sozialreformern und anderen Privatleuten aus sozialen Motiven und für sozialpolitische Zwecke vorgenommen. Ferner gibt es schon recht früh umfassendes, aber regional begrenztes Zahlenmaterial über Bau- und Wohnverhältnisse, beispielsweise in den Berichten der Landräte an die preußische Regierung Mitte des 19. Jahrhunderts, ferner in einzelnen Brennpunkten der Wohnungsnot in der Hochindustrialisierung. Insgesamt ist das Zahlenmaterial für das 19. Jahrhundert umfangreich, regional zersplittert und disparat.
Mit Einsetzen der amtlichen Statistik in den deutschen Staaten und vor allem nach Gründung des Deutschen Reiches und des Kaiserlichen Statistischen Amtes werden die Zählungen umfassender und die Zahlen gesicherter. Je näher man zur Gegenwart kommt, desto elaborierter und valider wird das Material. In der Statistik der Bundesrepublik Deutschland finden sich regelmäßig Erhebungen über den Wohnungsbestand, ähnlich in der Statistik der DDR.
Das Statistische Bundesamt hat auch Überblicksdarstellungen mit Material zu Bauen und Wohnen publiziert.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie publiziert das Baustatistische Jahrbuch
Auf der Ebene der amtlichen Statistik der Europäischen Union beinhaltet die Online-Datenbank von Eurostat auch Daten zur Entwicklung des Baugewerbes. Die Daten werden jeweils aktuell aufbereitet.
Zum Weiterlesen empfohlen
Hansjörg F. Buck: Mit hohem Anspruch gescheitert – die Wohnungspolitik der DDR, Münster 2004.
Karl Christian Führer: Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt. Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914 –1960, Stuttgart 1995.
Helmut W. Jenkis (Hrsg.): Kompendium der Wohnungswirtschaft, 4. Aufl., München/Wien 2001.
Adelheid von Saldern: Häuserleben. Zur Geschichte städtischen Arbeiterwohnens vom Kaiserreich bis heute, Bonn 1995.
Günther Schulz: Wiederaufbau in Deutschland. Die Wohnungsbaupolitik in den Westzonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1957, Düsseldorf 1994.
Günter Schulz (Hrsg.): Wohnungspolitik im Sozialstaat. Deutsche und europäische Lösungen 1918 –1960, Düsseldorf 1993.
Thomas Wellenreuther: Wohnungsbau und Industrialisierung. Eine ökonometrische Untersuchung am Beispiel Deutschlands von 1850 bis 1913, Köln 1989.
Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V.: Geschichte des Wohnens, 5 Bände, insbesondere Band 3: 1800 –1918 – Das Bürgerliche Zeitalter, hrsg. von Jürgen Reulecke; Band 4: 1918 –1945 – Reform, Reaktion, Zerstörung, hrsg. von Gerd Kähler; Band 5: 1945 bis heute – Aufbau, Neubau, Umbau, hrsg. von Ingeborg Flagge, Stuttgart 1997, 1996, 1999.
Schlafgänger
Schlafleute, -burschen mieteten, meist im Haushalt bedürftiger Witwen und Arbeiterfamilien, nicht einen Raum, sondern eine Schlafgelegenheit, eine "Schlafstelle", im Wesentlichen ein Bett, im Extremfall nur für die Zeit, in der der Wohnungsinhaber es nicht selbst benutzte. Dies war den Sozialreformern und der Obrigkeit aus sittlichen und hygienischen Gründen ein Dorn im Auge. Zur Abhilfe errichteten Unternehmen und Kommunen Ledigenheime.
Kahlpfändung
Die Pfändung und Verwertung aller Vermögensgegenstände bei Mietschulden. Sie war damals zulässig, es gab noch keinen Schutz des Lebensnotwendigen. Deshalb entzogen sich zahlungsunfähige Mieter bei Mietrückstand nicht selten durch rasches Verschwinden mit allen Habseligkeiten.