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Hinweise zu AB 3: Protest und Widerstand: Was ist erlaubt - wo sind Grenzen? | Die Autobahn – Kampf um die A 49 | bpb.de

Die Autobahn – Kampf um die A 49 Hintergrund: Proteste gegen den Bau der A 49 "Ich bin sicher nicht objektiv. Ich versuche es." Arbeitsblätter Arbeitsblatt 1: Personen und Standpunkte Arbeitsblatt 2: Autobahnbau als Konfliktthema Arbeitsblatt 3: Protest und Widerstand Filmausschnitte Arbeitsblatt 4: Objektiv oder parteiisch? Hinweise für Lehrende Hinweise zu AB 1: Personen und Standpunkte Hinweise zu AB 2: Autobahnbau als Konfliktthema Hinweise zu AB 3: Protest und Widerstand Hinweise zu AB 4: Autobahnbau als Konfliktthema in der Politik Redaktion

Hinweise zu AB 3: Protest und Widerstand: Was ist erlaubt - wo sind Grenzen?

/ 9 Minuten zu lesen

Mit dem Arbeitsblatt werden die verschiedenen Formen des Protests im Film sowie Grenzen der Legalität von Protest und Widerstand herausgearbeitet. Die Lernenden werden ermutigt, eine eigene Meinung zur Rolle von Protest in der Demokratie zu entwickeln und sich auch mit extremeren Formen des Protests, etwa der „Letzten Generation“ auseinanderzusetzen.

Klassen: ab 8. Klasse/ Vertiefungsvorschlag 2 ab 11. Klasse
Fächer: Politik, Sozialkunde/Gesellschaftskunde, Ethik/Religion/Philosophie, Deutsch
Interner Link: Hier geht es zum Arbeitsblatt.

Seit Jahrzehnten ist in Hessen der Ausbau der A 49 in Planung. Ebenso alt ist der Protest gegen das Bauprojekt. Mit den Aufgaben im Material werden die verschiedenen Formen des Protests im Dokumentarfilm „Die Autobahn – Kampf um die A49“ sowie Grenzen der Legalität von Protest und Widerstand herausgearbeitet. Die Lernenden werden ermutigt, eine eigene Meinung zur Rolle von Protest in der Demokratie zu entwickeln und sich auch mit extremeren Formen des Protests, etwa der „Letzten Generation“ auseinanderzusetzen.

Im Dokumentarfilm „Die Autobahn – Kampf um die A49“ werden verschiedene Protestformen gezeigt, von denen einige die Grenzen des gesetzlich Erlaubten überschreiten. Verschiedene Personen im Film äußern sehr unterschiedliche Meinungen zu den Formen und Zielen des Protests. Das Arbeitsblatt regt zur Auseinandersetzung damit an.

1. Formen des Protests

Dauer: 45 Minuten (ca. 15 Minuten Filmausschnitte, 25-30 Minuten Bearbeitung der Fragen, Recherchen und Zusammentragen)
Lernziele: Die SuS erarbeiten sich anhand des dokumentarischen Bildmaterials und den Aussagen der Personen in den Filmausschnitten Informationen über die Ziele und die verschiedenen Formen des Protests und analysieren diese. Sie entwickeln eigene Kategorien, ordnen die Protestformen ein, bewerten und erörtern sie. Die SuS stellen Vermutungen über die Legalität oder Illegalität bestimmter Protestformen an, recherchieren anschließend Informationen und überprüfen ihre Vorannahmen. Sie eignen sich juristisches Fachwissen und Fachvokabular an.

1. a) Filmausschnitte analysieren: Welche Protestformen kommen im Film vor?


Während der gemeinsamen Sichtung der Filmausschnitte machen die SuS sich Notizen zu den Fragen. Die Ergebnisse werden anschließend im Plenum zusammengetragen. Alternativ können die Filmausschnitte auch so verteilt werden, dass einzelne SuS oder Kleingruppen sich jeweils einen oder zwei Ausschnitte anschauen und analysieren.

Ziele der Aktivist/-innen

Aus den Filmausschnitten können z. B. folgende Ziele abgeleitet werden:

  • Wald vor der Rodung bewahren, Autobahnbau stoppen /verhindern,

  • Räumungs- und Fällarbeiten verhindern, behindern und verzögern,

  • Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien auf die Rodungsarbeiten lenken,

  • Menschen informieren und in ihrem Sinne die Meinung beeinflussen,

  • Politiker/-innen überzeugen, den Autobahnbau zu stoppen

Ergänzend können Sie mit den SuS über weitere persönliche Gründe/Motivationen der Aktivisten/-innen sprechen, sich hier so zu engagieren. Dies könnten sein: Gemeinschaft erleben, alternative Formen des Zusammenlebens und -arbeitens ausprobieren, Spaß haben, etwas bewirken wollen, etwas Sinnvolles tun, Selbstinszenierung („Ich bin cool“/ „Ich rette die Welt“) etc.

Protestformen in den Filmausschnitten

  • Filmausschnitt 1 (2:34 – 3:00 Min.): Waldbesetzung: Baumhäuser, Transparente

  • Filmausschnitt 2 (14:22 – 15:13 Min.): Demonstration mit Kundgebung / Rednern

  • Filmausschnitt 3 (15:52 – 16:26 Min.): Graffiti an Grünen-Geschäftsstelle, auf Carsharing-Auto

  • Filmausschnitt 4 (26:53 – 27:56 Min.): Ehemalige Ortsvorsteherin Ingrid Süßmann: 2005 etliche Veranstaltungen gegen die Autobahn im Dorfgemeinschaftshaus, Waldbesitzer Schenck: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss

  • Filmausschnitt 5 (30:11 – 33:45 Min.): Kunst-Wanderweg mit Kunstwerken, die die Autobahn kritisch begleiten, Bürgerinitiative „Schwalm ohne Autobahn“ in 1980er- und 1990er-Jahren mit vielen Aktionen: Lern-CD, mit Autos Stau auf der künftigen Trasse simuliert, Mahnfeuer, Graffiti, Zeitungen geschrieben und gedruckt.

  • Filmausschnitt 6 (33:46 – 35:00 Min.): Demonstrationen und Straßenblockaden (in den Weg stellen, setzen, legen), Besetzung von Baggern, Musik, Baumhäuser, medienwirksame Aktionen: Kletterer/-innen schaffen Traverse mit Seilen, die die Wälder verbindet, spektakuläre Querung mit Transparent, Videos für Social-Media-Kanäle

  • Filmausschnitt 7 (35:01 – 39:09 Min.): Abseilen an der Autobahn

  • Filmausschnitt 8 (1:14:41 – 1:17:40 Min.): Metallstäbe und Nägel in Baumstämme schlagen (gefährlich, wirtschaftlicher Schaden), Brandanschläge und Zerstörung, Klage vor Gericht

  • Filmausschnitt 9 (1:21:00 – 1:21:23 Min.): Barrikaden, Feuer, Abseilen von Bäumen

Kategorien für die Protestformen

Hier sind viele Antworten denkbar, z. B.: Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Künstlerische Ausdrucksformen, Zerstörung / Gewalt, Organisation von Gruppen / Veranstaltungen, juristische Mittel…

1. b) Nach der Sichtung der Ausschnitte: Weitere Protestformen, Grenzen des Legalen

Die SuS bewerten die Protestformen und stellen Vermutungen an, ob diese legal sind oder nicht.

Mögliche Antworten:
Legal oder Illegal?

Legal:
(angemeldete) Demonstrationen und Protestcamps mit Einverständnis der Grundbesitzer und Gemeinde, Informations- und Protestveranstaltungen, (genehmigte) Kunstwerke, Klagen vor Gericht, Lernmaterialien, Mahnwachen, Mahnfeuer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media-Posts (bei Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten), Zeitungen, Berichte, Musik, auf Bäume klettern, Baumhäuser bauen (mit Genehmigung der Eigentümer), …

Illegal:
(nicht genehmigte) Demonstrationen und Straßenblockaden, Graffiti an Gebäuden und Autos, andere Sachbeschädigungen: z. B. Nägel und Metallstäbe in Baumstämme schlagen, Besetzung von Baumaschinen, Behinderung der Arbeit der Polizei, Brandanschläge, Abseilen von Autobahnbrücken, ziviler Ungehorsam, Barrikaden auf Straßen, …

Wichtig:
Hierbei ist zu beachten, dass diese Unterscheidungen nicht immer trennscharf sind. So kann z.B. eine grundsätzlich legale Protestform wie eine Demonstration von einer Ordnungsbehörde verboten werden.

Andere Formen von Protest und Meinungsäußerung

Die SuS tragen weitere Formen von Protest zusammen, die sie kennen.

Beispiele:

T-Shirts, Buttons, Taschen mit Aufdrucken, Aufkleber anbringen, Plakatkampagnen, Pressekampagnen, Streiks, künstlerische Ausdrucksformen, Online-Petitionen, Unterschriftensammlungen, organisierte Postkarten- oder E-Mail-Aktionen an Politiker/-innen, Mahnwachen, Streiks, …

Internetrecherchen: Auf dem Arbeitsblatt sind verschiedene Quellen angegeben, die unterschiedlich anspruchsvoll sind. Das Thema ist komplex, die Aufgabe könnte auch als optionale Vertiefung bearbeitet werden.

Internetrecherche: Legalität/ Illegalität verschiedener Protestformen

Lösungshinweis: siehe oben.

Ziviler Ungehorsam

Als ziviler Ungehorsam werden Formen des gewaltfreien Protests bezeichnet, bei denen Individuen bewusst und öffentlich gegen bestimmte Gesetze, Regeln oder staatliche Maßnahmen verstoßen, um auf ungerechte oder unrechtmäßige Zustände hinzuweisen oder Veränderungen herbeizuführen. Der Begriff wurde geprägt von dem US-amerikanischen Philosophen Henry David Thoreau und später von Mahatma Gandhi und Martin Luther King Jr. weiterentwickelt.

Wichtige Merkmale des zivilen Ungehorsams sind:

  1. Gewaltfreiheit: Ziviler Ungehorsam basiert auf dem Prinzip des gewaltfreien Protests. Die Teilnehmenden verfolgen ihre Ziele und verstoßen gegen Gesetze oder Regeln ohne Gewaltanwendung.

  2. Öffentlichkeit: Ziviler Ungehorsam findet in der Öffentlichkeit statt, um auf die Ungerechtigkeit oder das Unrecht aufmerksam zu machen. Er kann in Form von Demonstrationen, Sitzstreiks, Blockaden oder anderen öffentlichen Aktionen erfolgen.

  3. Bewusster Rechtsverstoß: Die Teilnehmenden des zivilen Ungehorsams sind sich bewusst, dass sie gegen geltendes Recht oder Regeln verstoßen und nehmen die möglichen Konsequenzen in Kauf. Sie wollen damit ihre Ablehnung oder ihren Protest deutlich zum Ausdruck bringen.

  4. Moralische Motivation: Ziviler Ungehorsam basiert oft auf einer moralischen Überzeugung oder einem Gefühl der Gerechtigkeit. Die Teilnehmenden handeln aus ihrem Gewissen heraus und glauben, dass der Verstoß gegen bestimmte Gesetze oder Regeln notwendig ist, um eine positive Veränderung herbeizuführen.

Beispiele für zivilen Ungehorsam sind Sit-ins während der Bürgerrechtsbewegung in den USA, Gandhis Salzmarsch in Indien oder die Blockaden von Umweltaktivisten zur Verhinderung von Waldrodungen. Ziviler Ungehorsam kann je nach Kontext und Rechtslage rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben.

2. Welche Protestformen sind angemessen? Was würdest du tun?


Diskussion und Reflexion zum eigenen Engagement
Dauer: 10-30 Min.
Lernziele: Eine eigene Meinung zu einem kontroversen Thema formulieren und begründen. Sich mit Meinungen anderer Diskussionsteilnehmender auseinandersetzen und dazu Stellung nehmen.

Die Fragen können in Kleingruppen oder im Plenum diskutiert werden. Die Fragen können einzeln und unabhängig voneinander oder auch alle nacheinander bearbeitet werden. Je nach Gruppe können bestimmte Formulierungshilfen zur Darstellung und Begründung der eigenen Meinung gegeben werden. Die Fragen eignen sich auch als schriftliche Hausaufgabe zur Reflexion und Vertiefung.

Formulierungshilfen zur Meinungsäußerung finden sich z. B. hier:
Formulierungshilfen zum Externer Link: Diskutieren

Verschiedene Methoden für die Meinungsäußerung, Argumentation, Positionierung und die Diskussion von Thesen finden sich auch in der Interner Link: Methodenkiste der bpb oder in der Interner Link: Kniffbox Politik der bpb.

3. Protest in der Demokratie

3. a) Was ist der Unterschied zwischen Protest und Widerstand?


Vertiefung (ab Klasse 8)
Dauer: 15-20 Min.
Lernziele: Informationen aus einem Film und und/oder Text entnehmen, zuordnen und analysieren. Die Unterschiede von Protest, Widerstand und Zivilem Ungehorsam zusammenfassen und vergleichen.

Je nach Altersstufe und Leistungsniveau der Gruppe kann unterstützend zum Video entweder der Interner Link: Standardtext oder der Interner Link: Text in einfacher Sprache bearbeitet werden.

Alternativ zur Tabelle könnten Sie den Schülerinnen und Schülern auch verschiedene Multiple-Choice-Fragen stellen oder Sätze formulieren, bei denen die SuS entscheiden müssen, ob sie richtig oder falsch sind.

Lösungsmöglichkeiten:

Was ist der Unterschied zwischen Protest und Widerstand?

Protest Widerstand Ziviler Ungehorsam
Bedeutung Bürger/-innen sagen, was ihrer Meinung nach falsch läuft. Widerspruch, kann sich gegen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft, Organisationen etc. richten. Wenn jemand (einzelne Personen oder Gruppen) auf die Abschaffung des Grundgesetzes oder der Demokratie hinarbeitet (skrupelloses Regime), gibt es das Recht zum Widerstand, sogar gegen geltende Gesetze. Widerstandsrecht ist das letzte Mittel zur Verteidigung der Demokratie – wenn also alle anderen legalen Mittel ausgeschöpft sind. Widerstandsrecht gilt NICHT, wenn man mit einzelnen Entscheidungen oder mit der Politik der Regierung unzufrieden ist oder wenn man persönlich auf etwas keine Lust hat. Begrenzte Regelverletzung: Regeln brechen in einem symbolischen Akt Angekündigter, meist gemeinschaftlich begangener Regelübertritt, immer begrenzt. Andere Menschen werden i.d.R. nicht gefährdet. Beteiligte nehmen mögliche Strafen in Kauf.
Formen Briefe an Regierung, Tweets, Kundgebungen, Demonstrationen, Vereine, Gewerkschaften, Verbände, Bürgerinitiativen… Gruppen werden mit verschiedenen Mitteln entmachtet bzw. ihre Bestrebungen bekämpft. Widerstandsmittel müssen verhältnismäßig sein. Kann mit Gewalt einhergehen, bis hin zum Extremfall Mord. Blockaden, Weg versperren, Streiks, Sitzblockaden, siehe z. B. Letzte Generation: Festkleben auf Straßen…
Weitere Informationen Wichtige Form der politischen Beteiligung, Einmischung, und Einflussnahme, von vielen Menschen und Gruppen genutzt. Wirkt auf mehreren Ebenen: Protestierende fühlen sich ermutigt und gestärkt, erfahren, wie Demokratie funktioniert. Verantwortliche in Wirtschaft und Politik bekommen eine Rückmeldung auf ihre Handlungen. Zuschauende wägen verschiedene Standpunkte ab, ändern ggf. ihre Meinung oder ihr Verhalten. Seit 1980er-Jahren fester Bestandteil der Protestkultur in Deutschland. Früher schon z. B. in USA bei der Bürgerrechtsbewegung in den 1960er- und 1970er-Jahren.

3 b) Die Rolle von Protest in der Demokratie

Vertiefung und Reflexion (ab Klasse 11)
Dauer: 30 Min.
Lernziel: Informationen aus einem Text herausarbeiten und analysieren. Diese Informationen zu eigenem Vorwissen und weiteren Rechercheergebnissen in Beziehung setzen und ein eigenes begründetes Urteil entwickeln.

Die SuS beschäftigen sich mit der Rolle von Protest in der Demokratie. Dabei setzen sie sich auch mit historischen Beispielen wie Mahatma Gandhi und Martin Luther King auseinander, die mit ihren Protesten bedeutende Veränderungen in der Gesellschaft ausgelöst bzw. unterstützt haben. Sie werden eingeladen, eine eigene Meinung bzw. Einschätzung über die Bedeutung von Protesten zu entwickeln und dabei auch auf die Proteste im Dannenröder Forst einzugehen.

Hinweis:
Der Text von Robin Celikates ist sprachlich und inhaltlich anspruchsvoll. Der Ausschnitt im Arbeitsblatt behandelt vor allem Zivilen Ungehorsam. Der gesamte Artikel geht noch tiefer auf den politischen Diskurs um die Klimaproteste und ihre Bedeutung für die Demokratie ein.

4. Protestformen der „Letzten Generation“

4. a) Positionierung zu Protestformen


Vertiefung mit aktuellem Bezug zu den Protesten der Klimaschutzbewegung „Die letzte Generation“ (ab Klasse 8)
Dauer: 25-40 Min.
Lernziele: Ziele der Gruppierung aus Text und / oder Audiobeiträgen herausarbeiten, diese beurteilen, eine eigene Meinung bilden, formulieren und begründen.

Lösungsmöglichkeiten:

Welche Ziele verfolgt die Gruppe "Die Letzte Generation"?

Konkret stellt die Gruppe drei Forderungen:

  • Deutschland soll bis 2030 klimaneutral werden

  • ein Neun-Euro-Ticket, das im Nahverkehr in ganz Deutschland gilt

  • mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie durch einen sogenannten Gesellschaftsrat

  • ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen

Welche Protestformen wendet "Die Letzte Generation" an?

  • Hungerstreik (2021)

  • Verkehrsblockaden durch Besetzen/Festkleben auf der Straße

  • Tapetenkleister auf Grundgesetz-Skulptur geschüttet

  • Kartoffelbreiattacken auf Bilder im Museum

  • Festkleben im Museum

  • Farbanschlag auf das Brandenburger Tor

  • Blockade von Flughäfen

Positionslinie: Einsatz für den Klimaschutz

Hinweis:
Hier können auch nur wenige Fragen ausgewählt oder alternative Fragen verwendet werden. Die Lehrperson oder einzelne SuS können als „Journalisteninnen und Journalisten“ auftreten und andere befragen, warum sie sich an der betreffenden Stelle positioniert haben. So müssen die SuS ihren Standpunkt begründen.

Die Methode findet sich so ähnlich und mit einer Erweiterung in der Interner Link: Methodenkiste der bpb.

Ergänzung zur Positionslinie:

Ergänzend können die Ergebnisse einer Externer Link: Meinungsumfrage des ZDF unter jungen Erwachsenen zum Thema Klimaschutz aus dem Frühjahr 2023 vorgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler gleichen ihre eigene Positionierung mit den Umfrageergebnissen ab. Dies sind Auszüge der Ergebnisse.

Laut der ZDF-Umfrage sehen 21,8 Prozent der befragten 25- bis 34-Jährigen die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz als "überhaupt nicht ausreichend" und 39,8 Prozent als "eher nicht ausreichend" an.

Die Top-5-Antworten auf die Frage „Welche Maßnahmen für den Klimaschutz planst du für die kommenden zwölf Monate?“ waren:

  • weniger Plastik verbrauchen: 50,3 Prozent

  • weniger oder gar kein Fleisch essen: 40,8 Prozent

  • Bio-/regionale Lebensmittel einkaufen: 40 Prozent

  • Konsum bewusst reduzieren: 32,4 Prozent

  • auf Flüge verzichten: 27,0 Prozent

Maßnahmen, die mit Protest oder politischem Engagement verbunden sind, werden deutlich seltener in Betracht gezogen. Ganz unten landen folgende Maßnahmen:

  • an einer "Klimademo" teilnehmen: 7,9 Prozent

  • sich in einer Partei organisieren: 6,4 Prozent

  • Aufmerksamkeit mit illegalen Mitteln erzeugen: 4,1 Prozent

Die Aktionen der "Letzten Generation" werden von einer klaren Mehrheit negativ betrachtet. Auf die Frage: „Findest du die radikalen Aktionen der "Letzten Generation" angemessen?“ antworteten die Befragten 25- bis 34-Jährigen:

  • voll und ganz: 5,3 Prozent

  • eher ja: 14,4 Prozent

  • eher nein: 24,2 Prozent

  • auf keinen Fall: 52,6 Prozent

  • weiß nicht: 3,5 Prozent

4. b) Die Letzte Generation – eine kriminelle Vereinigung? (Vertiefung)

Vertiefung und Reflexion (ab Klasse 12), basiert auf Aufgabe 4a) Protestformen der „Letzten Generation“
Dauer: min. 45 Min. (davon ca. 15 Min. Video – wenn das Video komplett gezeigt wird, bietet sich eine Doppelstunde an)
Lernziele: Erlangtes Wissen über die Gruppe „Die Letzte Generation“ anwenden und sich mit einem juristischen Urteil auseinandersetzen. Anwendung von Rechtskonzepten auf ein aktuelles Thema. Erarbeiten des Begriffs „kriminelle Vereinigung“. Eigene Meinung entwickeln und begründen. Analysieren eines Videobeitrags und den Beitrag in Beziehung setzen zu den eigenen Sichtweisen.

Die SuS setzen sich in Kleingruppen mit dem Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Letzte Generation“ auseinander. Möglicherweise wird im Kleingruppengespräch deutlich, dass es den SuS vor allem an juristischem Hintergrundwissen mangelt. Hier können Sie als Lehrperson unterstützen oder Zeit für Recherchen geben. Sie können den SuS jedoch auch verdeutlichen, dass diese in der Gesprächsrunde einfach ihre Vermutungen diskutieren können.

Das Externer Link: Video (42 Min.) aus der Reihe ZDFheute live bietet eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Fragestellungen. Die Form des Streitgesprächs verdeutlicht die verschiedenen Positionen in der Debatte. Nach der Betrachtung des Videos können die SuS ihre eigenen Positionen damit vergleichen und überprüfen. Weisen Sie die SuS ggf. darauf hin, sich während der Filmsichtung Notizen zu machen. Aufgrund der Länge bietet es sich an, das Video nur in Auszügen zu zeigen.

Hintergrundinformationen:

Der Begriff "Vereinigung" wird in § 129 Abs. 2 StGB folgendermaßen definiert:
„(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.“

Bei einer kriminellen Vereinigung muss nach § 129 Abs. 1 StGB:
„[…] deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet [sein], die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.“

Externer Link: Lagebericht des Bundeskriminalamts zur „Letzten Generation“ vom 24. Mai 2024.

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