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Regel 4: Einzelurteile entwickeln | bpb.de

Regel 4: Einzelurteile entwickeln

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In diesem Arbeitsschritt sind die normativen Beurteilungskriterien und die Sachverhaltsaussagen zusammenzubringen, d.h. es ist nun schrittweise zu prüfen, wann was der Fall ist. Im Idealfall könnte man die Kriterienliste zu dem ausgesuchten Politikfeld und die tatsächlichen Leistungen der Regierung/Parteien gegenüberstellen und anschließend feststellen, wer am ehesten dem Anforderungsprofil genügt und wer weniger. Diese gedankliche Tätigkeit des Hin- und Herwendens des Blickes vom Sollen zum Sein und vom Sein zum Sollen sollte den Schülern und Schülerinnen deutlich werden und im Unterricht sorgfältig eingeübt werden. Diese Tätigkeit kann nicht durch Regeln abgedeckt oder gesteuert werden, sie muss vielmehr anhand konkreter Fälle sehr genau geübt und eingeübt werden.

Versierte Schülerinnen und Schüler können innerhalb kurzer Zeit eine Fülle von Einzelurteilen schnell und sicher erstellen. Allerdings sind die Unschärfebereiche und Asymmetrien in der Beweislage und die daraus entstehenden Folgen für die Urteilsbildung zu beachten. Denn nicht alle politischen Maßnahmen (Erfolge) lassen sich in Mark und Pfennig berechnen und somit empirisch feststellen. Häufig machen sich die positiven bzw. negativen Auswirkungen von Gesetzesänderungen z.B. erst nach Jahren bemerkbar. Hier muss also mit Schätzungen gearbeitet werden, was zu Unsicherheiten im Urteil führen wird. Die Regierung und die tragenden politischen Parteien verfügen häufig über geeignete mediale Mittel, kleine Erfolge im Alltag medienwirksam darzustellen und als große Erfolge zu "verkaufen". Die Opposition ist hingegen häufig auf die undankbare Rolle des Kritikers (Verweigerers) und des Überbringers schlechter Nachrichten festgelegt. Zudem meint sie häufig, den deutlich geringeren politischen Handlungs- und Gestaltungsspielraum durch übertriebene Versprechungen oder radikale Gegenpositionen herausstellen zu müssen.

Typische Fehler



  • Es werden nur einige ausgesuchte Beurteilungskriterien herangezogen, z.B. solche, zu denen es Sachverhaltsaussagen gibt; andere werden vernachlässigt.

  • Sachverhaltsaussagen werden nicht auf ihre Parteilichkeit hin analysiert und hinsichtlich ihres Realitätsgehaltes nicht genügend überprüft.

  • Beim Zusammenfügen von Kriterien und Sachverhaltsaussagen wird nicht genügend auf die Passgenauigkeit geachtet, d.h. es wird zu wenig darauf geachtet, ob die empirischen Belege relevant genug sind, um Aussagen zu den ausgesuchten Kriterien zu machen.

Fussnoten