Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Regel 5: Gesamturteil fällen | bpb.de

Regel 5: Gesamturteil fällen

/ 1 Minute zu lesen

Unter Berücksichtigung der erarbeiteten Einzelurteile ist nun im konkreten Fall eine Entscheidung (Ja oder Nein, Pro oder Contra) zu fällen oder eine Auswahl vorzunehmen. Dieser Entscheidung ist eine ausführliche Begründung beizufügen. Daraus entsteht das Gesamturteil. In dieser Begründung ist auch für Außenstehende, d.h. für Personen, die sich nicht in den konkreten Fall eingearbeitet haben, nachvollziehbar darzulegen, wie sich der Vorgang des Zusammenfügens von Einzelurteilen zum Gesamturteil vollzogen hat (und wie Mehrheits- und Minderheitenvoten zustande gekommen sind.) Es ist ein Zeichen von Stärke, angesichts von Zeitknappheit trotzdem zu einem vorzeigbaren Urteil zu gelangen und zugleich die erkennbaren Schwachpunkte des Urteils offenzulegen.

Typische Fehler



  • Das mosaikartige Zusammenfügen der Einzelurteile überzeugt nicht. Der Zusammenhang zwischen Details und der Gesamtentscheidung wird nicht klar.

  • Die vorgenommene Gewichtung der Kriterien wird nicht eingehalten sondern willkürlich verändert.

  • Unsichtbare Sachverhaltaussagen werden als sicher angenommen und in der Argumentation überbewertet (sichere Fakten werden abgewertet.).

Fussnoten