Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Regel 7: Regeln der Urteilsbildung offenlegen | bpb.de

Regel 7: Regeln der Urteilsbildung offenlegen

/ 2 Minuten zu lesen

Aus didaktischen und methodischen Überlegungen empfiehlt es sich, die Regeln der Urteilsbildung nicht an den Anfang des unterrichtlichen Arbeitsprozesses zu stellen, denn am Anfang steht der konkrete Entscheidungsfall, der die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler auf sich zieht und mit dem sie sich auseinander setzen sollen. Die einem jeden Urteilsbildungsprozess zugrunde liegenden Regeln können jedoch, wenn die Arbeit erfolgreich abgeschlossen worden ist, nach dem ersten Durchgang explizit gemacht werden, um so für die Zukunft den häufig arbeitsteilig vorgenommenen Bearbeitungsprozess besser zu strukturieren und gut aufeinander abzustimmen.

Dieser Reflexionsvorgang dient zugleich auch dazu, am vorliegenden Fall sich über die Aufgaben und Probleme der Urteilsbildung selbstkritisch zu vergewissern. Für die Herausbildung eines Qualitätsbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern ist es von großer Bedeutung, ihnen diese übergeordneten Regeln anhand konkreter Beispiele deutlich zu machen und so die Übertragung auf andere Fälle vorzubereiten. Die Selbständigkeit in der Bearbeitung neuer Fälle wird bei Jugendlichen in dem Maße zunehmen, als sie die generellen Regeln auf konkrete Fälle anwenden und entsprechend den allgemeinen Vorstellungen einer gelungenen Urteilsbildung umsetzen können.

Typische Fehler



  • Es wird die Auffassung vertreten, politische Urteilsbildung lasse sich nicht in Regeln fassen und könne nicht eingeübt werden. Auf die Herausbildung von Regeln, deren Beachtung am konkreten Fall eingeübt wird und der gezielten Stärkung der politischen Urteilskraft dient, wird verzichtet.

  • Die Orientierung an den Regeln wird zu streng oder zu lasch vorgenommen. Das eine schränkt die Kreativität und Spontaneität der Schülerinnen und Schüler in der Bearbeitung eines konkreten Falles ein, das andere führt häufig dazu, dass der Unterricht verschwimmt und zu kaum greifbaren oder kritisierbaren Ergebnissen führt. Niemand will zum vorliegenden Entscheidungsfall sein Urteil bekannt geben.

  • Eine zu frühe Vorgabe von Regeln der Urteilsbildung kann möglicherweise dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler den Sinn dieser Regeln nicht einsehen. Denn ohne konkrete Fälle wird leeres Stroh gedroschen, der "Gerichtshof der Vernunft" ist gleichsam nur mit sich selbst beschäftigt. Die enge Verbindung mit konkreten zu bearbeitenden Fällen ist enorm wichtig, um gerade bei Anfängern die Erkenntnis zu vermitteln, dass die Qualität der Urteilsbildung durch die Beachtung von Regeln innerhalb sehr kurzer Zeit enorm gesteigert werden kann.

Fussnoten