Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Baustein 5: Politische Maßnahmen zur Integration | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

Projekt: Integration Didaktische Konzeption Einstieg in das Thema (B1) Befragung an der Schule (B2) Eigene Identität (B3) Zusammen leben (B4) Integrationspolitik (B5) Aktionsvorschläge (B6) Sachinformationen für Lehrpersonen Materialien für den Unterricht Links ins Internet Staatliche Behörden und Gesetze Portale und Dossiers Infos für Jugendliche Medien und Unterricht Empirische Studien Glossar Literatur und Medientipps Chronik "Migration und Integration in Deutschland" Redaktion

Baustein 5: Politische Maßnahmen zur Integration

Andrea Meschede / Sabine Kühmichel / Julia Behr / Wolfgang Sander

/ 5 Minuten zu lesen

Wie stellt man sich in der Politik dem "Problem" Integration, d.h. was wird unter "Integration" verstanden und welche Gesetze, Einrichtungen und Maßnahmen gibt es?

Anknüpfend an die vorangegangenen Bausteine soll nun untersucht werden, was die Politik gegen Ausgrenzung und für die Integration bestimmter Bevölkerungsteile, insbesondere von Menschen mit einem so genannten Migrationshintergrund , beigetragen werden kann und muss. Dabei ist die Frage: An welcher Stelle gibt es Probleme, die von Seiten des Einzelnen nicht ohne weiteres gelöst werden können? Wo ist die Politik gefragt, unterstützend einzugreifen?

Lernziele

Die deutsche Staatsangehörigkeit allein schützt nicht vor Ausgrenzung: weitere Maßnahmen zur Integration sind notwendig. Bild: Lisa Ajtay

Die Materialien dieses Bausteins beleuchten die aktuelle Integrationspolitik der Bundesregierung (seit 2005). Unter den Begriff Integrationspolitik werden alle politischen Anstrengungen gefasst, die sich direkt oder indirekt mit der Einbindung von Minderheiten in die Gesellschaft befassen. Thematisiert werden in diesem Baustein gesetzliche Grundlagen (Zuwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und Gleichbehandlungsgesetz), Integrationsgipfel und Integrationsplan sowie einzelne Maßnahmen (Integrationskurse). Integration kann nach Darstellung der Bundesregierung als Querschnittsaufgabe verstanden werden, an der die verschiedenen Bundesministerien beteiligt sind.

Anhand der Materialien im Baustein sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sich die Politik aktuell dem "Problem" Integration stellt, d.h. wie Integration verstanden wird und welche Gesetze, Einrichtungen, Maßnahmen usw. es gibt. Die ausführlichen Info-Texte für die Lehrpersonen können in fortgeschrittenen Klassen auch (auszugsweise) als Unterrichtsmaterial genutzt werden.

Zuwanderungsland Deutschland

Migrationserfahrung in Deutschland 2005 (M 05.01b)

Grundlegend für die Integrationspolitik ist die Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland. In einem kurzen Text (Interner Link: M 05.01a) erfahren die Schülerinnen und Schüler etwas zur Migrationsgeschichte von und nach Deutschland und weshalb heute Teile der Bevölkerung unterschiedliche kulturelle Wurzeln haben. (Zur Vertiefung der Wanderungsbewegung auf deutschem Territorium steht eine Chronik zur Verfügung.) Außerdem wird der bereits in Interner Link: Baustein 4 behandelte Begriff Integration im Text wiederholend erläutert. Als Ergänzung für Lehrpersonen gibt es einen ausführlichen Text von Mekonnen Mesghena (Interner Link: Info 05.02) zur Wanderungsgeschichte Deutschlands (auch in der DDR), den Gründen für Einwanderung sowie der aktuellen Einwanderungspolitik. Anhand verschiedener Grafiken (Interner Link: M 05.01b sowie Interner Link: M 05.02a und Interner Link: M 05.02b) sollen die Schülerinnen und Schüler eine Vorstellung davon bekommen, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland leben. Sie werden aufgefordert "die statistische Zuwanderungsgesellschaft" (Interner Link: Info 05.02) in ihrem eigenen Wohnort zu untersuchen.

Wie definiert die Bundesregierung Integration?

Personen mit Migrationshintergrund in kreisfreien Städten und Landkreisen (M 05.02b)

Nachdem die Schülerinnen und Schüler nach der Bearbeitung der Materialien Interner Link: M 05.01a, Interner Link: M 05.01b sowie Interner Link: M 05.02a und Interner Link: M 05.02b und der Auseinandersetzung mit den Bausteinen 1-4 über das entsprechende Hintergrundwissen verfügen, warum politische Integrationsmaßnahmen notwendig sind, werden diese genauer unter die Lupe genommen. In den Ausführungen von Angela Merkel (Interner Link: M 05.03) wird die Integrationspolitik der Bundesregierung zusammenfassend dargestellt. Sie bilden den Ausgangspunkt für eine detaillierte Beschäftigung mit politischen Maßnahmen, wie sie im Nationalen Integrationsplan vorgeschlagen werden.

Das Zuwanderungsgesetz (Interner Link: M 05.04) stellt den rechtlichen Rahmen für Integrationsbemühungen der Politik dar. Die Schülerinnen und Schüler sollen exemplarisch damit vertraut gemacht werden, welche Rechte und Pflichten, den Zuwanderern damit zugestanden werden sollen. Der Text von Jan Schneider (Interner Link: Info 05.04) betrachtet das seit Januar 2005 bestehende Gesetzeswerk auch kritisch.

Deutsche Staatsangehörigkeit

Im Interner Link: Baustein 3 wurde die "deutsche Identität" thematisiert. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler nun überlegen, inwieweit der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und das Gefühl, Deutsche oder Deutscher zu sein, zusammenhängt (Interner Link: M 05.06). Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eingebürgert zu sein. Welche das sind und wie eine Einbürgerung abläuft, erfahren die Schülerinnen und Schüler einleitend anhand der Erzählung einer jungen Deutschen marokkanischer Herkunft (M 05.05). Stark diskutiert wurden in den vergangenen Jahren die so genannten Einbürgerungstests. In dem die Schülerinnen und Schüler einen Test mit exemplarischen Fragen aus dem hessischen Entwurf eines solchen Tests selbst ausfüllen, werden sie zur kritischen Auseinandersetzung damit angeregt. Dafür steht ein Musterfragebogen (Interner Link: M 05.07) in GrafStat zur Verfügung.

Gleichberechtigt? Zeichnung: Thomas Plaßmann (M 05.08)

Die Karikatur "Gleichberechtigung" von Thomas Plaßmann (Interner Link: M 05.08) macht deutlich, dass Ausgrenzung oder Ungleichbehandlung nicht nur Menschen nicht-deutscher Herkunft betrifft. In einem Arbeitsblatt (Interner Link: M 05.09) wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seinen Grundzügen erläutert und mit einer für die Schülerinnen und Schüler lebensnahen Situation verknüpft.

Politische "Meilensteine"

Die behandelten Gesetze stellen wichtige Voraussetzungen für Integration dar. Darüber hinaus gibt es jedoch andere politische Ereignisse, die die Integrationspolitik kennzeichnen: der erste Integrationsgipfel, der 2006 im Kanzleramt stattfand und an dem erstmals Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland teilnahmen, wurde von der Bundeskanzlerin als "Meilenstein" bezeichnet. Ziel war es, einen Nationalen Integrationsplan auf den Weg zu bringen, der dann beim zweiten Gipfel im Sommer 2007 verabschiedet werden konnte. In Auseinandersetzung mit diesen politischen Ereignissen lernen die Schülerinnen und Schüler die im Integrationsplan festgelegten Maßnahmen kennen (Interner Link: M 05.10). In Gruppenarbeit geht es darum, einzelne Maßnahmen genauer unter die Lupe zu nehmen (Interner Link: M 05.11).

Eine der am meisten in der Öffentlichkeit diskutierte Maßnahme stellen die Integrationskurse dar, vor allem weil die Kenntnis der deutschen Sprache immer wieder als wichtigster Integrationsfaktor genannt wird. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert ein Schaubild unter Rückgriff auf die bisher gelernten gesetzlichen Grundlagen und mit Hilfe eines Textes zu ergänzen (Interner Link: M 05.12). Der Lehrperson stehen das vollständige Schaubild (Interner Link: Info 05.05) und weitere Hintergrundinformationen (Interner Link: Info 05.11) zur Verfügung.

Externer Link: Creative Commons License

Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz Externer Link: by-nc-nd/2.0/de.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde – sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet.

    Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.

    Aus: Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden 2007.

Weitere Inhalte