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Fragen und Antworten | bpb.de

Fragen und Antworten zur Datenbank "Politische Bildung und Polizei"

/ 6 Minuten zu lesen

Warum gibt es die Datenbank?

Zur Wahrnehmung ihres Auftrags in einer komplexen Umwelt benötigen Polizeibeamt*innen neben rechtlichen und polizeifachlichen Kenntnissen zudem politische Bildung, welche sie befähigt, kritisch-reflektiert Einsatzanlässe in ihrem politisch-sozialen Kontext zu verstehen, Urteilsfähigkeit zu entwickeln und die Menschenwürde achtend im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu handeln. In diesem Sinne stellt die Datenbank Angebote und Anregungen für die polizeilich-politische Bildungsarbeit bereit.

Die Datenbank wurde 2019 im Rahmen eines Projekts mit dem Titel „Politische Bildung und Polizei“ freigeschaltet, das durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gefördert wurde. Projektpartner waren die Externer Link: Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) sowie die Externer Link: Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW.

An welche Zielgruppen richtet sich die Datenbank?

Mit der Datenbank „Politische Bildung und Polizei“ werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert:

  • Dozent*innen an polizeilichen Bildungseinrichtungen können nach Beispielen, Materialien und Anbieter*innen (polizeilich-)politischer Bildungsarbeit suchen, welche sie bei der Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen unterstützen können.

  • Zuständige Akteur*innen polizeilicher Bildungseinrichtungen können im Rahmen der Planung von Bildungsmaßnahmen nach passenden Angeboten recherchieren und diese ggf. an geeigneter Stelle in die Aus- und Fortbildung integrieren.

  • Polizeiliche Führungskräfte können sich auf Basis der Angebote für die Konzeption und/oder Durchführung dezentraler Fortbildungsveranstaltungen an eine Reihe unterschiedlicher Ansprechpartner*innen wenden.

  • Interessierte Polizeibeamt*innen können entlang individueller Interessen nach geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten suchen.

  • Nichtpolizeiliche Bildungsanbieter sowie politische Bildner*innen außerhalb der Polizei können die Angebote der Datenbank als „Ideenquellen“ oder „Steinbruch“ für ihre eigene Arbeit nutzen.

Welche Angebote sind in der Datenbank zu finden?

In der Datenbank sind folgende Arten von Bildungsangeboten hinterlegt:

  1. Planungs-/Umsetzungshilfe: In diese Kategorie fällt ein Angebot, welches gedruckt, online, als Film etc. vorliegt und in Kontext der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbereitung einer Bildungsveranstaltung mit entsprechenden inhaltlichen Bezügen individuell von Interessenten (Lehrenden, Bildungseinrichtungen etc.) genutzt werden kann.

  2. Bildungskonzept: Hierunter fällt ein Bildungsangebot, welches als Veranstaltung in Form eines Seminars, Workshops, Trainings, einer Exkursion etc. durchgeführt wird/werden kann. Sollten spezifische Planungs-/Umsetzungshilfen zu dem Konzept vorliegen, so können diese ebenfalls erfasst werden.

Nach welchen Themen kann ich in der Datenbank suchen?

In der Datenbank kann nach Bildungsangeboten in den folgenden Themenfeldern gesucht werden:

  • Polizei, Staat und Gesellschaft: In diesem Themenfeld stehen grundlegende Fragen zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland, zur Politik der Inneren Sicherheit oder zu internationalen (polizeilichen) Beziehungen auf der Agenda. Bildungsangebote nehmen hier weiterhin abweichendes Verhalten, Kriminalität oder Gewalt oder Aspekte der Beziehungen zwischen der Polizei und weiteren Akteur*innen (Politik, Medien etc.) in den Blick.

  • Politischer Extremismus: Politischer Extremismus zielt ab auf die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie die fundamentale Ablehnung demokratischer Werte wie gesellschaftlicher Vielfalt, Toleranz und Offenheit. Entsprechend fallen in diese Kategorie Bildungsangebote, welche zum Beispiel das Themenfeld politisch motivierte Kriminalität (PMK) adressieren.

  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Im Mittelpunkt von Bildungsangeboten steht hier die Thematisierung der Abwertung bestimmter Gruppen. Relevante Themen sind demnach zum Beispiel Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Sexismus. Mithin fallen auch Aspekte von „Hass-“ bzw. „Vorurteilskriminalität“ („Hate Crime“) in diesen Bereich.

  • Menschenrechtsbildung: Relevante Bildungsangebote sollten hier zum einen auf die auf die Förderung der universellen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gerichtet sein und zudem auch die Menschenrechte als Teil des Grundgesetzes und polizeilichen Schutzauftrages thematisieren.

  • Historisch-politische Bildung: Hier geht es um Bildungsangebote, welche Kenntnisse über die Zeitgeschichte und ihre Akteur*innen sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen in historischer Perspektive vermitteln. Angesprochen sind hier z.B. Begegnungen mit historischen Orten, Gedenkstätten oder Personen in Form von Zeitzeug*innen.

In welchen Kontexten können die Angebote genutzt werden?

Die Angebote der Datenbank zielen auf unterschiedliche polizeiliche Bildungskontexte ab. Zu unterscheiden ist hier zum einen zwischen der Ausbildung für den mittleren Dienst (mit dem Einstiegsamt „Polizeimeister*in“), dem (Bachelor- oder Diplom-)Studium für den gehobenen Dienst (mit dem Einstiegsamt „Polizeikommissar*in“) sowie dem (Master-)Studium für den höheren Dienst. Zum anderen können einzelne Angebote im Rahmen der Fortbildung oder des Dienstunterrichts in den Behörden vor Ort genutzt bzw. wahrgenommen werden.

Wie kann ich einen Eintrag für die Datenbank vorschlagen?

Sie führen z.B. Seminare, Workshops, Trainings an polizeilichen Bildungseinrichtungen durch oder bieten als politische*r Bildner*in bzw. Bildungsorganisation Workshops, Planspiele etc. an, die auch für die Polizei relevant sein könnten? Oder Sie haben weitere Angebote (z.B. Materialien, Filme, Online-Portale) entwickelt, die grundsätzlich für Veranstaltungen der polizeilichen Aus- und Fortbildung genutzt werden können?

Dann können Sie das entsprechende Angebot gerne zur Aufnahme in die Datenbank „Politische Bildung und Polizei“ vorschlagen. Den Bogen zur Angebotsmeldung erhalten Sie auf Anfrage bei der Redaktion. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an: E-Mail Link: kostpolbip@dhpol.de

Nach dem Eingang Ihrer Meldung wird diese vor einer möglichen Veröffentlichung in der Datenbank einem peer-review-Verfahren unterzogen. Dabei wird geprüft, ob bzw. inwiefern Ihr Angebot für eine Aufnahme in die Datenbank geeignet ist.

Anhand welcher Kriterien werden Vorschläge für die Datenbank geprüft?

Bitte beachten Sie, dass gemeldete Bildungsangebote nur dann in die Datenbank aufgenommen werden können, wenn entsprechende Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Konkret bedeutet dies, dass in der Datenbank grundsätzlich Angebote der politischen Bildung veröffentlicht werden, welche

  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland förderliche politische Bildungsarbeit bieten, indem sie auch dem Anschein nach nicht dazu geeignet sind, die parlamentarisch-repräsentative Willensbildung sowie die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage zu stellen.

  • sich in inhaltlicher Perspektive mindestens einem der fünf Themenfelder „Politischer Extremismus“, „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Menschenrechtsbildung“, „historisch-politische Bildung“ oder „Polizei, Staat und Gesellschaft“ zuordnen lassen.

  • innerhalb der zuvor benannten Felder ein polizeilich relevantes Thema aufgreifen, indem die durch und/oder über das Angebot vermittelten Inhalte potentiell der Erweiterung polizeilicher Kompetenzen dienen, sei es im Rahmen der Aus- und/oder der Fortbildung.

  • sich an den jeweiligen polizeilichen Zielgruppen (Auszubildende des mittleren Dienstes, Studierende des gehobenen Dienstes, Beamt*innen mit Berufserfahrung, Lehrende, Multiplikator*innen) orientieren, indem sie an die jeweiligen Berufswelten der Lernenden anknüpfen und auf in diesen Kontexten relevante Handlungsherausforderungen fokussieren.

  • den im „Beutelsbacher Konsens“ niedergelegten didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entsprechen, d.h. insbesondere, die Teilnehmenden dazu befähigen, eine eigene Meinung zu entwickeln und zu vertreten („Überwältigungsverbot“) und inhaltlich bzw. politisch und gesellschaftlich kontroverse Positionen nicht lediglich einseitig darstellen („Kontroversitätsgebot“).

Entsprechend bitten wir Sie hinsichtlich der Prüfung der genannten Kriterien im Rahmen Ihrer Angebotsmeldung um folgende Angaben:

  • Nachvollziehbare Zuordnung des Angebots zu einem der Themenfelder

  • Zuordnung des Angebots zum polizeilichen Bildungskontext sowie zu den angesprochenen Zielgruppen

  • Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Zielen des Angebots

  • Anmerkungen zur methodisch-didaktischen Umsetzung des Angebots

Aufgefordert zur Meldung von Angeboten in dem oben beschriebenen Sinn sind grundsätzlich Akteur*innen, welche in ihrem Wirken die parlamentarisch-repräsentative Willensbildung sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung bejahen:

  • (Polizei-)Behörden sowie polizeiliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen,

  • nicht-polizeiliche Einrichtungen der politischen Bildung wie Stiftungen, Vereine, Gedenkstätten etc., soweit sie aussagekräftige Referenzen hinsichtlich ihrer bisherigen politischen Bildungsarbeit für die Polizei vorweisen können.

  • politische Bildner*innen, die an eine der zuvor genannten Behörden oder Einrichtungen institutionell angebunden sind, d.h. für diese Behörde oder Einrichtung in der politischen Bildungsarbeit für die Polizei tätig sind (z.B. Polizeibeamt*innen, Professor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Referent*innen).

  • politische Bildner*innen, die für eine der zuvor genannten Behörden oder Einrichtungen in der politischen Bildungsarbeit für die Polizei tätig waren.

Daran anlehnend bitten wir Sie darum, in Ihrer Angebots-Meldung die folgenden institutions- bzw. personenbezogenen Informationen zu hinterlegen:

  • Angaben zum Profil der Behörde, Einrichtung bzw. Ihrer Person hinsichtlich der politischen Bildungsarbeit.

  • Angaben zum Polizeibezug der politischen Bildungsarbeit unter Einbeziehung entsprechender Referenzen bzw. Erfahrungen.

Gegebenenfalls werden im Rahmen der Prüfung der genannten Aufnahmevoraussetzungen relevante Belege, Nachweise etc. angefordert. Sollten Sie uns ein Angebot vorschlagen, welches den oben gennannten Aufnahmevoraussetzungen nicht hinreichend entspricht, behalten wir uns vor, von einer Veröffentlichung Ihres Angebots in der Datenbank „Politische Bildung und Polizei“ abzusehen.

Ich möchte meinen Eintrag aktualisieren – An wen kann ich mich wenden?

Mit Aktualisierungs- oder Änderungswünschen zu Ihrem Eintrag können Sie sich gerne per E-Mail an die Redaktion der Datenbank wenden: E-Mail Link: kostpolbip@dhpol.de

Fussnoten