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Meinungsfreiheit | ABDELKRATIE | bpb.de

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Meinungsfreiheit Hintergrundinfos in einfacher Sprache

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MEINUNGSFREIHEIT – Was ist das?

Video-Reihe "Abdelkratie"

MEINUNGSFREIHEIT – Was ist das?

Was bedeutet eigentlich Meinungsfreiheit und warum ist sie für die Demokratie so wichtig? - All das erfahrt Ihr im heutigen Video!

Dies ist eine Übersetzung Interner Link: dieses Textes in Einfacher Sprache.

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und ein Menschenrecht. Menschrechte und Grundrechte sind im Prinzip dasselbe. Es sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Wenn diese Rechte in einem internationalen Dokument stehen, heißen sie Menschenrechte. Wenn diese Rechte im Grundgesetz stehen, heißen sie Grundrechte. Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland.

Was ist Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit schützt Meinungen. Das heißt: jeder darf sich eine Meinung bilden und diese äußern. Meinungen sind zum Beispiel:

  • persönlichen Wertungen und Einschätzungen von Tatsachen

  • persönliche Ansichten

  • politische Ansichten

  • Tatsachenbehauptungen,
    wenn sie für eine Meinung wichtig und nicht gelogen sind

Schutz der Meinungen bedeutet, dass weder der Staat noch einzelne Menschen eine Meinung verbieten dürfen.
Die Äußerung einer Meinung kann nicht bestraft werden.

Das ist wichtig, damit alle frei und ohne Einschränkungen Meinungen bilden und austauschen können.

Für wen gilt die Meinungsfreiheit?

(© bpb)

Alle Menschen haben Meinungsfreiheit. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie herkommen, welches Geschlecht sie haben oder welche politischen Ansichten sie haben. Die Meinungsfreiheit gilt für alle. Auch für Kinder.

Die Meinungsfreiheit gilt auch für organisierte Personengruppen. Das sind zum Beispiel Vereine oder Verbände.

Was ist durch die Meinungsfreiheit geschützt?

Geschützt ist alles, was zu einer Meinung dazugehört:

  • Das Entstehen einer Meinung
    (zum Beispiel durch Sammeln von Informationen und Meinungen von anderen)

  • Das Haben einer Meinung (als eigene Gedanken)

  • Das Verbreiten einer Meinung
    (zum Beispiel im Internet, über sozialen Netzwerke, über Plakate und Flyer oder im Gespräch mit anderen)

Das Verbreiten von Meinungen ist ein sehr wichtiger Teil der Meinungsfreiheit.
Jeder Mensch soll möglichst viele Meinungen hören, um:

  • sich eine eigene Meinung bilden zu können.

  • seine eigene Meinung ändern zu können.

  • seine eigene Meinung mit anderen teilen zu können.

Wer schützt die Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat. Das bedeutet: der Staat muss dafür sorgen, dass die Meinungsfreiheit für alle Menschen gilt und dass jeder Mensch die Meinungen anderer Menschen respektiert.

Der Staat darf die Meinungsfreiheit nicht einschränken. Das heißt: er darf keine Meinungen verbieten oder unter Strafe stellen.

(© bpb)

Der Staat darf Meinungen nicht zensieren. Zensieren bedeutet, dass zum Beispiel der Inhalt einer Zeitung oder einer Internetseite erst vom Staat geprüft wird, bevor er veröffentlicht wird. So eine Zensur ist in Deutschland verboten.
Der Staat darf aber eine Meinung prüfen, nachdem sie veröffentlicht wurde. Aber nur um sicherzustellen, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden.

Was sind die Grenzen der Meinungsfreiheit?

Jedes Recht hat seine Grenzen. So auch die Meinungsfreiheit.
Diese Grenzen werden in den internationalen Menschenrechtsdokumenten genannt.
Und sie werden im Grundgesetz genannt.
Das Grundgesetz nennt drei Grenzen für die Meinungsfreiheit:

  1. Das Recht der persönlichen Ehre
    Das bedeutet: man darf andere Personen nicht beleidigen und Lügen über die Person erzählen.
    Jeder darf also seine Meinung äußern und andere kritisieren, solange man dabei "fair" bleibt und andere nicht persönlich angreift.


  2. Der Schutz der Jugend
    Alle Meinungen, die zum Beispiel
    - Gewalt oder Verbrechen verherrlichen,
    - Hass auf andere Menschen herbeiführen oder
    - sexuelle Vorgänge auf verletzende Weise darstellen,
    sind jugendgefährdend. Das bedeutet sie sind eine Gefahr für Kinder und Jugendliche. Deswegen sind sie nicht Teil der Meinungsfreiheit.


  3. Generelle Gesetze
    Die Meinungsfreiheit endet dort, wo ein Gesetz andere Grundrechte schützt. Dabei muss es aber meinungsneutral sein. Das bedeutet: Ein Gesetz darf keine bestimmte Meinung verbieten, um andere Rechte und Werte zu schützen.
    Zum Beispiel darf ein Gesetz keine umweltschützenden Meinungen verbieten, um die Wirtschaft zu schützen.

(© bpb)

Die Grenzen müssen von jedem einzelnen Menschen und allen Personengruppen (zum Beispiel Vereinen) eingehalten werden.
Sonst drohen Verbote und Strafen.
Alle, die eine Verbreitung von Meinungen möglich machen (zum Beispiel Zeitungen, Internet-Plattformen oder soziale Netzwerke) müssen darauf achten, dass die Grenzen eingehalten werden.
Sie dürfen Meinungen, die diese Grenzen überschreiten, nicht verbreiten oder müssen sie löschen.

Gibt es Meinungen, die trotz Meinungsfreiheit verboten sind?

Ja. Es gibt in Deutschland eine Ausnahme der Meinungsfreiheit:
Es ist verboten, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen.

(© bpb)

Solche Meinungen werden in Deutschland bestraft. Denn solche Meinungen bedrohen den Frieden im Land.
Solche Meinungen sind außerdem der Gegensatz zum Grundgesetz.
Denn das Grundgesetz ist ein bewusster Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Es soll verhindern, dass der Nationalsozialismus sich wiederholt.

Gibt es die Meinungsfreiheit in allen Ländern?

Die Meinungsfreiheit gehört zu den ältesten Menschenrechten.
Die Meinungsfreiheit steht in den weltweiten Dokumenten über Menschenrechte. Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente sind:

  • Der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" von 1966 und

  • die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".
    Diese Erklärung wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das bedeutet: Die Mehrheit der damaligen Mitgliedstaaten hat dem Dokument zugestimmt.

  • Obwohl die Meinungsfreiheit also als weltweites Menschenrecht gedacht ist, halten sich leider nicht alle Länder daran.
    Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" ist unverbindlich. Das heißt: man muss sich nicht daran halten.
    Den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" haben nur 173 Länder von ca. 200 unterschrieben.

Es ist daher sehr wichtig, dass das Menschenrecht der Meinungsfreiheit auch in der jeweiligen Verfassung des Landes steht. Nur so kann das Recht garantiert werden.
Deshalb steht es in Deutschland im Grundgesetz:

(© bpb)

Art. 5

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.

  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.