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Kriegsdienstverweigerung | bpb.de

Kriegsdienstverweigerung einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Kriegsdienstverweigerung bedeutet, dass ein Mensch sich weigern kann, im Krieg zu kämpfen. Der Staat darf niemanden zwingen, im Krieg zu kämpfen.

Inhalt

In Artikel 4 des Grundgesetzes steht:
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)

Es kann sein, dass eine Person sagt:
"Ich bin überzeugt, dass es falsch ist, wenn ich im Krieg kämpfe."
Oder sie sagt: "Meine Religion erlaubt es mir nicht, im Krieg zu kämpfen."
Eine andere Person sagt vielleicht: "Ich darf keinen Menschen töten, auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde." Für diese Personen ist es gegen das Gewissen, im Krieg zu kämpfen.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/249954

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 09.11.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: bpb

Lizenzhinweise

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