Bruttoeinkommen privater Haushalte
Ein erster Indikator für die Einkommens- und Ausgabensituation privater Haushalte ist das Haushaltsbruttoeinkommen, das sich aus verschiedenen Einkommensarten zusammensetzt.i
Haushaltsbruttoeinkommen
Zum Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit zählen auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter sowie Urlaubsgeld. Das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit enthält keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Einkünfte aus nicht öffentlichen Transferzahlungen (außer Betriebs- und Werksrenten), aus Vermögen (darunter auch aus Vermietung und Verpachtung) werden nicht personenbezogen, sondern für den Haushalt insgesamt erfasst. Die Einnahmen aus Vermögen beinhalten (nach internationalen Konventionen) eine sogenannte unterstellte Eigentümermiete. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt, das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbstgenutzten Wohneigentums werden von der errechneten Eigentümermiete abgezogen. Hierbei können in Einzelfällen bei entsprechend hohen Instandhaltungsaufwendungen negative Eigentümermietwerte beziehungsweise Vermögenseinnahmen entstehen.
Subtrahiert man vom Haushaltsbruttoeinkommen die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, erhält man das Haushaltsnettoeinkommen. Zu den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung zählen die Beiträge
- zur Arbeitslosenversicherung,
- zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- zur gesetzlichen, freiwilligen und privaten Krankenversicherung sowie
- zur sozialen und privaten Pflegeversicherung.
Struktur und regionaler Vergleich
Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen erfassten Privathaushalte in Deutschland belief sich 2016 auf 4.337 Euro. Wichtigste Einnahmequelle mit einem Anteil von 63 % waren die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit: Durchschnittlich 2.751 Euro im Monat stammten aus unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Rund 22 % ihres Bruttoeinkommens beziehungsweise durchschnittlich 961 Euro im Monat erhielten die privaten Haushalte aus öffentlichen Transferzahlungen wie Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, staatlichen Pensionen, Kindergeld und Kinderzuschlag, Elterngeld, Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Beihilfen im öffentlichen Dienst. Aus Vermögenseinnahmen stammten 10 % des Bruttoeinkommens. Den geringsten Anteil hatten mit durchschnittlich 4,7 % die Einkommen aus nicht öffentlichen Transferzahlungen und aus Untervermietung.
Höhe und Zusammensetzung des Bruttoeinkommens sind in Ost und West unterschiedlich: Die Haushalte im Westen verfügten 2016 über ein monatliches Bruttoeinkommen von durchschnittlich 4.555 Euro, den Haushalten im Osten standen mit 3.515 Euro rund 77 % des Westniveaus zur Verfügung. Der mittlere Anteil der Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen am gesamten Bruttoeinkommen war in den neuen Ländern und Berlin mit 27 % um 6 Prozentpunkte höher als im früheren Bundesgebiet ohne Berlin-West (21 %). Dagegen war im Osten der durchschnittliche Anteil der Einnahmen aus Vermögen (6,5 %) niedriger als im Westen (10,3 %).

Bruttoeinkommen nach Haushaltstyp
Die Höhe der durchschnittlichen Bruttoeinkommen privater Haushalte unterscheidet sich je nach Haushaltstyp. Die höchsten monatlichen Bruttoeinkommen hatten 2016 die Haushalte von Paaren mit Kind(ern) unter 18 Jahren (6.368 Euro) und Paaren ohne Kind (5.133 Euro). Alleinerziehende verfügten über ein Haushaltsbruttoeinkommen von durchschnittlich 2.876 Euro. Alleinlebende hatten mit durchschnittlich 2.624 Euro das niedrigste Bruttoeinkommen.