Einkommensverteilung
Grundlage für die Ermittlung des Einkommens einer Person ist die möglichst umfassende Messung des verfügbaren jährlichen Nettoeinkommens des Haushalts, in dem die Person lebt. Berichtszeitraum für die Einkommensmessung in EU-SILC ist das gesamte, der Erhebung vorangegangene Kalenderjahr. Neben den regelmäßigen monatlichen Einkünften werden auch jene Einkünfte berücksichtigt, die unregelmäßig oder nur einmal im Jahr (wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) gezahlt werden. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus den Einkünften aller Haushaltsmitglieder zusammen, die im Lauf eines Jahres gezahlt wurden und somit Einfluss auf die allgemeine finanzielle Situation des Haushalts hatten.i
Haushaltsnettoeinkommen
- Steuern,
- Sozialversicherungsbeiträgen,
- regelmäßigen Vermögensteuern und
- regelmäßig zwischen Privathaushalten geleisteten Zahlungen.
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung,
- Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld/ElterngeldPlus) und Wohnungsbeihilfen,
- Sozialgeld, Sozialhilfe, bedarfsorientierte Grundsicherung,
- regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen privaten Haushalten (zum Beispiel Unterhaltszahlungen),
- Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen,
- Einkünfte von Haushaltsmitgliedern unter 16 Jahren.
- Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit in Form von Geld oder geldwerten Sachleistungen und/oder Sachleistungen (zum Beispiel Firmenwagen),
- Bruttogewinne und -verluste aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren),
- Arbeitslosengeld I und II, Übertragungen der Arbeitsförderung,
- Alters- und Hinterbliebenenleistungen,
- Krankengeld und Invaliditätsleistungen,
- ausbildungsbezogene Leistungen.
Zudem wird angenommen, dass
- alle Haushaltsmitglieder ihre Einkünfte zur Verfügung stellen,
- alle Haushaltsmitglieder das gleiche Wohlfahrtsniveau erreichen,
- Mehrpersonenhaushalte gegenüber Einpersonenhaushalten Einspareffekte aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftens haben.
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Nettoäquivalenzeinkommen
Es ist eine fiktive Rechengröße, die aus der Haushaltszusammensetzung und dem Haushaltsnettoeinkommen abgeleitet wird. Dazu wird das Haushaltsnettoeinkommen nicht durch die Zahl der Personen im Haushalt geteilt, sondern durch einen kleineren Wert, da angenommen wird, dass beispielsweise bei einem Zweipersonenhaushalt aufgrund von Einspareffekten durch das gemeinsame Wirtschaften weniger als das doppelte Einkommen benötigt wird, um gegenüber einem Einpersonenhaushalt einen vergleichbaren Lebensstandard zu erzielen. Für die Äquivalenzgewichtung muss eine Annahme darüber getroffen werden, wie groß die Einspareffekte durch das gemeinsame Wirtschaften sind. Nach EU-Konvention wird die neue OECD-Skala zur Äquivalenzgewichtung herangezogen. Diese nimmt für die erste erwachsene Person im Haushalt ein Bedarfsgewicht von 1,0 an und für jede weitere Person im Alter ab 14 Jahren ein Bedarfsgewicht von 0,5 sowie für Haushaltsmitglieder unter 14 Jahren ein Bedarfsgewicht von 0,3. Das Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte (Gesamtbedarfsgewicht) geteilt und der sich daraus ergebende Betrag jedem Haushaltsmitglied als sein persönliches Nettoäquivalenzeinkommen beziehungsweise Pro-Kopf-Einkommen zugewiesen. Durch diese Äquivalenzgewichtung ist die Einkommenssituation einer Person aus einem Einpersonenhaushalt nun direkt vergleichbar mit der Einkommenssituation einer Person aus einem Mehrpersonenhaushalt. Zugleich kann die Einkommensverteilung in der Gesamtbevölkerung betrachtet werden.
Ein Beispiel: Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhalten ein Gesamtbedarfsgewicht von 2,1 (1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,3). Beläuft sich das verfügbare Nettoeinkommen eines solchen Haushalts auf 2.000 Euro monatlich, so ergibt sich als Nettoäquivalenzeinkommen 952,38 Euro monatlich (= 2.000 Euro geteilt durch 2,1), das jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird. Es wird also nicht die Zahl der Köpfe zugrunde gelegt, sondern das Gesamtbedarfsgewicht. Dies ist – mit Ausnahme von Einpersonenhaushalten – immer niedriger als die tatsächliche Anzahl der Personen im Haushalt, da in größeren Haushalten wirtschaftliche Einspareffekte auftreten (wie durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum und Haushaltsgeräten). Der Vier-Personen-Beispielhaushalt mit zwei erwachsenen Personen und zwei Kindern unter 14 Jahren benötigt bei der Berechnung also deshalb nicht das 4-Fache, sondern nur das 2,1-Fache des Einkommens eines Einpersonenhaushalts, um das gleiche Wohlstandsniveau wie der Einpersonenhaushalt zu erreichen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Einkommen und die Einkommensunterschiede zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen?
Im Jahr 2016 betrug der Median des Nettoäquivalenzeinkommens in Deutschland 21.275 Euro. Danach hatte die eine Hälfte der Bevölkerung mindestens 21.275 Euro zur Verfügung, die andere Hälfte weniger. Der Mittelwert des Nettoäquivalenzeinkommens belief sich dagegen auf 24.020 Euro. Im Jahr 2015 hatte das Medianeinkommen noch 20.668 Euro und das Durchschnittseinkommen 23.499 Euro betragen; 2008 lagen die Werte bei 18.309 Euro (Medianwert) sowie 21.086 Euro (Durchschnittswert).
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Medianeinkommen und Mittelwert
Bei der Ermittlung des Mittelwerts (arithmetisches Mittel, Durchschnitt) wird die Summe der Einkommen von allen Personen gebildet. Diese Summe wird anschließend durch die Anzahl der Personen geteilt.
Auf europäischer Ebene werden als Maß für die Einkommensungleichheit die S80/S20-Rate und der Gini-Koeffizient herangezogen. Danach stand den reichsten 20 % der Bevölkerung im Jahr 2016 in der Summe 4,6-mal so viel Einkommen zur Verfügung wie den ärmsten 20 % der Bevölkerung (2015: 4,8; 2008: 4,8). Der Gini-Koeffizient wies für Deutschland im Jahr 2016 einen Wert von 0,295 auf (2015: 0,301; 2008: 0,302). Die Ungleichheit in der Einkommensverteilung ist damit ganz leicht zurückgegangen.
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Quintile, S80/S20-Verhältnis und Gini-Koeffizient
Ein anderes, häufig benutztes Verteilungsmaß ist der Gini-Koeffizient, ein statistisches Konzentrationsmaß. Auf Einkommensdaten angewendet zeigt der Gini-Koeffizient, wie gleich oder ungleich Einkommen über eine Personengruppe verteilt sind. Bei der Berechnung wird die Ungleichheit in der Einkommensverteilung auf Basis aller individuellen Nettoäquivalenzeinkommen einer Personengruppe ermittelt. Der Gini-Koeffizient kann Werte zwischen 0 (absolute Gleichheit) und 1 (absolute Konzentration) annehmen. Je näher der Wert an 1 liegt, desto größer ist die Ungleichheit in der Einkommensverteilung.
