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Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA)
Zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA = Official Development Assistance) zählen vor allem die Ausgaben für die technische und die finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie für Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe im Ausland. Zudem sind bestimmte Aufwendungen der sozialen Grundversorgung von Flüchtlingen aus Entwicklungsländern innerhalb der ersten zwölf Monate ihres Aufenthaltes im Geberland als ODA anrechenbar. Ebenso gehören Beiträge an multilaterale Institutionen für Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel Vereinte Nationen) und Schuldenerlasse dazu. Neben der ODA werden auch noch sonstige öffentliche und private Leistungen an Entwicklungsländer erbracht, wie Leistungen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Direktinvestitionen und Exportkredite.