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Europäischer Gerichtshof | bpb.de

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Interner Link: Gericht in der Interner Link: Europäischen Union.

Der Gerichtshof der Europäischen Union trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage des Europarechts. Europarecht sind die Regeln, die für alle Staaten der Interner Link: Europäischen Union gelten.

Staaten der Europäischen Union können sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, damit ein Streit entschieden wird. Wenn zum Beispiel ein Staat der EU sich mit einem anderen streitet, dann kann der europäische Gerichtshof über den Streit eine Entscheidung treffen. Der Europäischen Gerichtshof entscheidet dann, ob einer der Staaten das Europarecht nicht beachtet hat.

Aber auch ein Interner Link: Bürger oder eine Bürgerin der EU kann sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Vielleicht ist eine Bürgerin überzeugt, dass die europäische Union in ihrem Fall gegen das Europarecht verstoßen hat. In diesem Fall kann sie sich beim europäischen Gerichtshof beschweren. Auch wer sich an den Europäischen Gerichtshof wendet, muss einige Regeln beachten.

Der europäische Gerichtshof ist in Luxemburg. Das ist die Hauptstadt von dem Interner Link: Staat Luxemburg. Aus jedem Staat der EU gehört ein Richter oder eine Richterin zum europäischen Gerichtshof.

Der große Saal des Europäischen Gerichtshofes. (© Court of Justice of the European Union)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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