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Ministerpräsident/Ministerpräsidentin | bpb.de

Ministerpräsident/Ministerpräsidentin

Ministerpräsident/Ministerpräsidentin

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der Interner Link: Regierung eines Interner Link: Bundeslandes.

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird von den Interner Link: Abgeordneten des Interner Link: Landesparlaments gewählt. Die Interner Link: Wahl findet alle 5 Jahre nach den Interner Link: Landtagswahlen statt.
Er oder sie lenkt die Politik des Bundeslandes. Er oder sie vertritt das Bundesland nach außen: Er oder sie spricht und verhandelt zum Beispiel mit der Interner Link: Bundeskanzlerin oder einer Vertreterin der Europäischen Union für das Bundesland.

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin entscheidet, wie viele Interner Link: Landesminister und Landesministerinnen es geben soll und welche Aufgaben sie haben.
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin vertritt mit anderen Ministern das Bundesland im Interner Link: Bundesrat.  

In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Berlin nennt man den Regierungschef nicht Ministerpräsident.
In Hamburg und Bremen heißt der Chef oder die Chefin der Landesregierung „Erster Bürgermeister“ oder „Erste Bürgermeisterin“. In Berlin nennt man den Chef der Landesregierung „Regierender Bürgermeister“

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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