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Stadtrat | bpb.de

Stadtrat

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Stadtrat

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Stadtrat oder der Gemeinderat ist die Versammlung der gewählten Vertreter einer Stadt oder Interner Link: Gemeinde.

Im Interner Link: Grundgesetz steht:
Das Volk muss in Städte und Gemeinden eine Vertretung wählen können.

In den meisten Städten und Gemeinde können alle Bürger und Bürgerinnen über Fragen, bei denen es viel Streit gibt, entscheiden.
Dazu gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Aber nicht jedes Mal können alle Bürger und Bürgerinnen gefragt werden. Deswegen wählen sie Vertreter und Vertreterinnen. Die Vertreter und Vertreterinnen bilden den Rat.

Wenn sich eine Kommune sich „Stadt“ nennen darf, dann heißt der Rat meistens „Stadtrat“. Wenn sich eine Kommune „Gemeinde“ nennt, dann heißt der Rat meistens „Gemeinderat“.

Aber es gibt für diese Räte noch andere Namen. Beispiele hierfür sind: Stadtverordnetenversammlung, Stadtvertretung, Gemeindevertretung

Der Stadtrat oder der Gemeinderat stimmt zum Beispiel ab, wie das Geld der Stadt genutzt werden soll. Er entscheidet zum Beispiel folgende Fragen:
Soll eine neue Straße gebaut werden? Oder soll ein Bürgerzentrum gebaut werden?

Die Mitglieder des Stadtrates oder des Gemeinderates haben eigentlich eine andere Arbeit. Sie machen die Arbeit im Stadtrat zusätzlich. Man sagt auch: Sie üben die Arbeit für die Gemeinde ehrenamtlich aus.

Der Interner Link: Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet den Stadt- oder Gemeinderat.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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