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Aktien | bpb.de

Aktien

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Aktie einer Eisenbahngesellschaft von 1846. (© picture-alliance / akg-images)

Rechte werden erworben

Der Begriff "Aktie" kommt vom lateinischen "actio", das bedeutet so viel wie "Handlung". Eine Aktie ist eine Urkunde. Sie bescheinigt ihrem Besitzer, dass er einen bestimmten Geldbetrag einem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat. Ein solches Unternehmen nennt man "Aktiengesellschaft" oder kurz "AG". Den Aktienbesitzer nennt man "Aktionär". Er hat das Geld nicht aus Großzügigkeit gegeben, sondern weil er mit dieser Aktie bestimmte Rechte erwirbt. Er wird unter anderem Miteigentümer dieser AG und hat einen Anspruch auf einen Teil des Gewinns, den das Unternehmen erwirtschaftet. Wenn dieser Gewinn hoch ist, steigt auch der Wert der Aktien. Der Aktienbesitzer kann sie dann zu einem höheren Preis wieder verkaufen. Er kann also eine Menge Geld verdienen, besonders wenn er viele Aktien gekauft hat. Wenn aber das Unternehmen keinen Gewinn, sondern Verluste oder gar Pleite macht, kann der Aktionär auch viel Geld verlieren. Der Aktionär hat noch weitere Rechte. So kann er in der Jahreshauptversammlung des Unternehmens, von dem er Aktien, also Anteile hat, mitbestimmen, wie es weitergeht mit der AG. Er kann zum Beispiel mitentscheiden, ob der Vorstand seine Sache gut gemacht hat oder ob er abgewählt werden soll. Aktien und andere Wertpapiere werden an der Börse gehandelt.

Eine alte Aktie einer amerikanischen Filmproduktionsfirma aus dem Jahr 1921. (© picture alliance / akg-images)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten