Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Assoziierungsabkommen | bpb.de

Assoziierungsabkommen

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon A grau (© Stefan Eling)

Vertrag zwischen Staaten

Das Wort „assoziieren“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „sich zusammentun“, „sich verbinden“. Ein „Verbindungsabkommen“, wie es übersetzt auch heißen könnte, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen einer Gemeinschaft von mehreren Staaten und einem Staat, der dieser Gemeinschaft nicht angehört. Dieser ungebundene Staat erhält einerseits durch das Abkommen besondere Rechte gegenüber der Staatengemeinschaft. Andererseits übernimmt dieser Staat auch Verpflichtungen. Durch Assoziierungsabkommen werden oftmals Absprachen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit getroffen.

Europäische Union und Nachbarstaaten

Assoziierungsabkommen hat beispielsweise die EU mit Staaten getroffen, die als Nachbarstaaten wichtige Partner der EU sind. Dazu gehören zum Beispiel die Schweiz, Norwegen oder die Ukraine. Auch mit Staaten, die Interesse an einer EU-Mitgliedschaft haben, aber noch nicht alle Voraussetzungen dafür erfüllen, gibt es Assoziierungsabkommen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten