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Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis | bpb.de

Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Beim Ausländeramt wird eine Aufenthaltsgenehmigung verlängert. (© picture-alliance / dpa)

Ausländer/innen in Deutschland

Ausländerinnen und Ausländer, die keine Bürger eines EU-Staates sind und für eine bestimmte Zeit in Deutschland studieren oder arbeiten wollen, brauchen dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss vor der Einreise nach Deutschland bei einer Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Mit dem Visum wird die Genehmigung für eine bestimmte Dauer erteilt.

Gründe für den Aufenthalt

Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man angeben, weshalb man in Deutschland leben möchte. Wer zum Beispiel studieren möchte oder für eine bestimmte Zeit eine Arbeit hat, kann diese Genehmigung erhalten. Wenn das Studium oder die Arbeit beendet ist, muss der ausländische Bürger wieder ausreisen.

Aufenthaltserlaubnis

Es gibt auch die Aufenthaltserlaubnis. Dafür muss man kein Studium oder eine Arbeitsstelle nachweisen. Sie wird vor allem an Familienangehörige von Ausländern erteilt, die in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung leben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten