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Bafög | bpb.de

Bafög

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

So sieht ein "Antrag auf Ausbildungsförderung" aus. (© picture alliance/dpa-Zentralbild)

Anspruch auf Ausbildung

Alle Schüler/-innen und Studierende haben einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und ihrer Leistung entspricht. Doch eine Ausbildung kostet Geld und nicht alle können sie sich finanziell leisten.

Regelungen des Bafög

Deshalb gibt es das „Bafög“ – das ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Das Gesetz regelt, welche finanzielle Unterstützung Schüler/-innen und Studierende vom Staat für ihre Ausbildung bekommen können, wenn sie selbst dafür nicht genug Geld zur Verfügung haben. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich im Wesentlichen danach, wie hoch das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen ist. Wer verheiratet ist, muss auch das Einkommen des Ehepartners bei dem Antrag auf Bafög angeben.

Studierende in einem Hörsaal der Universität Halle. (© dpa)

Manche müssen zurückzahlen

Das Bafög wird an Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gegeben. Das heißt, dass die Hälfte der Förderung später zurückgezahlt werden muss. Anders ist das bei Schülerinnen und Schülern. Das Bafög, das sie erhalten, muss nicht zurückgezahlt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten