Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Beamte | bpb.de

Beamte

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Polizeibeamte sichern Spuren an einem Tatort. (© picture-alliance / dpa)

Beamte dienen dem Staat

Jeder von uns kennt Beamte oder Beamtinnen, zum Beispiel Polizisten, Leute von der Stadtverwaltung, Lehrerinnen. Die meisten von ihnen sind Beamte oder „Staatsdiener“, wie manchmal gesagt wird. In diesem Wort steckt schon drin, was sie von anderen Berufsgruppen (Arbeitern oder Angestellten zum Beispiel) unterscheidet. Sie sollen dem Staat dienen, „hoheitliche“ Aufgaben im Auftrag des Staates ausführen. Sie sind vom Staat angestellt (das kann der Bund sein, ein Bundesland oder eine Gemeinde). Bei einem Polizisten oder Kriminalbeamten versteht man das sofort, auch beim Finanzbeamten, der schließlich dafür sorgt, dass der Staat unsere Steuern bekommt.

Besondere Pflichten

Finanzamt (© picture-alliance)

Beamte haben besondere „Dienst- und Treuepflichten“. Sie müssen der Verfassung dienen und unparteiisch sein. Sie dürfen auch nicht, wie andere Arbeitnehmer, für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Sie haben, wie es heißt, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, also für uns alle da zu sein. Das Beamtenrecht umfasst die Gesetze und Verordnungen, die für Beamte gelten. Auch wie Beamte bezahlt (besoldet) werden und wie viel Geld sie im Ruhestand bekommen, ist genau festgelegt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten