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Bundeskartellamt | bpb.de

Bundeskartellamt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Schild am Gebäude des Bundeskartellamts in Bonn. (© picture alliance/Henning Kaiser/dpa)

Kartelle

Stellt euch vor, es gäbe nur drei oder vier Unternehmen, die Inlineskates verkaufen. Diese Unternehmen könnten sich zusammentun und beschließen, dass sie nur wenige Inlineskates produzieren, diese dann aber teuer verkaufen. Solche Absprachen sind verboten. Zusammenschlüsse von unabhängigen Unternehmen, die das Ziel haben, den Markt zu kontrollieren, nennt man "Kartell". In solch einem Fall gäbe es für die Kartelle keine Konkurrenz mehr. Ihr müsst den Preis zahlen, der verlangt wird, oder ganz auf Inliner verzichten. Die Suche nach günstigeren Angeboten ist sinnlos. Damit so etwas nicht passiert, gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es verbietet solche Kartelle.

Bundeskartellamt

Das sogenannte Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, überprüft, ob dieses Verbot auch beachtet wird. Wenn ein Verdacht vorliegt, untersucht es, ob Verstöße gegen das Kartellgesetz bestehen. Es kontrolliert zum Beispiel, ob Firmen sich abgesprochen haben darüber, wie teuer sie eine Ware machen. Solche Absprachen sind nicht erlaubt. Das Bundeskartellamt schützt also den Wettbewerb. Deshalb müssen auch große Unternehmen, die sich zu einem noch größeren Unternehmen zusammenschließen möchten, vorher das Bundeskartellamt um Erlaubnis fragen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten