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Bundespräsident/in | bpb.de

Bundespräsident/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Schloss Bellevue, der Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin. (© AP Photos)

Erster Mann im Staat

Der Bundespräsident ist der erste Mann im Staat. Bisher gab es in Deutschland nur Männer in diesem Amt. Vielleicht wird auch einmal eine Frau dieses Amt bekleiden. Kein Gesetz spricht dagegen.

Wahl durch die Bundesversammlung

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen. Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (© dpa)

Aufgaben des Bundespräsidenten

Oft ist der Bundespräsident im Fernsehen zu sehen, wenn er andere Staatsoberhäupter empfängt oder selber Staatsbesuche macht. Darin liegt eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Gesetze gelten ohne seine Unterschrift nicht. Zur Arbeit des Bundespräsidenten gehört auch die Ernennung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Minister und Ministerinnen. Der Bundespräsident hat ein besonderes Recht: Er kann Gefangene begnadigen.

Deutsche Bundespräsidenten seit 1949:

Theodor Heuss1949-1959
Heinrich Lübke1959-1969
Gustav Heinemann1969-1974
Walter Scheel1974-1979
Karl Carstens1979-1984
Richard von Weizsäcker1984-1994
Roman Herzog1994-1999
Johannes Rau1999-2004
Horst Köhler2004-2010
Christian Wulff2010-2012
Joachim Gauck2012-2017
Frank-Walter Steinmeierseit 19. März 2017

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten