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Bundesverfassungsgericht | bpb.de

Bundesverfassungsgericht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts verkündet ein Urteil. (© dpa)

Prüfung von Gesetzen

Wenn jemand der Meinung ist, dass ein neues oder auch ein altes Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann er das prüfen lassen. Zum Beispiel, ob es richtig ist, Soldaten und Soldatinnen in ein fremdes Land zu senden oder das Rentengesetz zu verändern. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dann das Recht, eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu bringen. Zunächst wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Fall für das Bundesverfassungsgericht handelt. Wenn das bestätigt wird, kann die Klage verhandelt werden. Sollte dort dem Kläger, der Klägerin Recht gegeben werden, muss das Gesetz zurückgenommen oder zumindest so verändert werden, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht.

Oberster Hüter der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht ist der oberste Hüter der Verfassung. Es achtet darauf, dass Gesetze mit dem Grundgesetz in Einklang sind. Dieses Gericht ist also eine sehr wichtige Einrichtung in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht ist gegenüber den anderen hohen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident/in) unabhängig und diesen Bundesorganen gleichgestellt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten