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Bundeswehr | bpb.de

Bundeswehr

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Junge Soldaten aus Heer, Luftwaffe und Marine bei ihrem feierlichen Gelöbnis. Sie haben mit ihrem Eid versprochen, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. (© picture alliance / dpa)

Deutsche Streitkräfte

"Bundeswehr" ist der Name für die deutschen Streitkräfte. Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet. Sie darf nur zur Verteidigung unseres Landes eingesetzt werden. Es ist verboten, mit der Bundeswehr ein anderes Land anzugreifen. Die Bundeswehr ist in drei Teile aufgeteilt. Die Soldaten gehören zum Heer, wenn sie zum Beispiel Panzerfahrer sind. Sie gehören zur Luftwaffe, wenn sie Piloten sind, und zur Marine, wenn sie ihren Dienst auf einem Schiff tun. Früher waren in der Bundeswehr nur Männer. Seit 2001 können auch Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr Dienst leisten. Bis 2011 galt in Deutschland die Wehrpflicht: Männer ab 18 Jahren mussten für eine bestimmte Zeit zur Bundeswehr gehen, ersatzweise konnten sie auch Zivildienst leisten. Seit 2011 ist die Wehrpflicht "ausgesetzt", dass heißt, dass nur noch Freiwillige in der Bundeswehr ihren Dienst tun.

Bundesminister/in der Verteidigung

Der/die Bundesminister/in der Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt für die Bundeswehr, so steht es im Grundgesetz. Das heißt, dass die Ministerin in allen Fragen, die die Streitkräfte betreffen, bestimmen kann, was gemacht wird. Nur falls Deutschland von einem Feind angegriffen würde und die Bundeswehr zur Verteidigung des Landes kämpfen müsste, dann hätte die/der Bundeskanzler/in das Kommando. Zum Glück aber ist Deutschland, so lange die Bundeswehr besteht, noch nie angegriffen worden.

Bundeswehrsoldaten waren schon oft im Einsatz, um bei Hochwasser zu helfen. (© picture-alliance/ dpa)

Die Bundeswehr hilft

Heute sind viele Soldaten der Bundeswehr bei Friedenseinsätzen der UNO oder der NATO in anderen Ländern im Einsatz. Immer wieder helfen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auch bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Sturmfluten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten