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Demokratie | bpb.de

Demokratie

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Gewählt wird in der Wahlkabine. (© picture alliance/Patrick Seeger/dpa)

Herrschaft des Volkes

Der Begriff "Demokratie" kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Herrschaft des Volkes". In Deutschland gibt es diese Herrschaftsform seit 1949, zuvor gab es sie bereits einmal von 1918 bis 1933. In einer Demokratie haben alle Bürger und Bürgerinnen die gleichen Rechte und Pflichten. Über sie herrscht kein Kaiser, auch kein König und kein General.

Debatte im Deutschen Bundestag (© picture-alliance / dpa)

Das Volk bestimmt

In einer Demokratie dürfen alle Menschen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in sogenannten Parteiprogrammen kundtun. In einer Demokratie wählen die Bürger/innen Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. Und wenn die Regierung ihre Arbeit schlecht macht, kann das Volk bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.

Gesetze beachten

In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetze erfolgen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat. In Deutschland gab es von 1949 bis 1990 einen zweiten deutschen Staat, die "Deutsche Demokratische Republik", abgekürzt DDR. Obwohl im Staatsnamen der Begriff "Demokratie" vorkam, war die DDR aber keine Demokratie.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten