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Ehrenamt | bpb.de

Ehrenamt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ehrenamtliches Engagement von Pfadfindern in Thüringen. Ihr Motto: Jeden Tag eine gute Tat! (© AP Photos)

Engagement für eine wichtige Sache

Ehrenamtlich engagierte Menschen wirken mit in Vereinen, sozialen Diensten, in der Kirche oder anderen Organisationen. Sie setzen sich für eine Sache ein, die ihnen besonders am Herzen liegt. Dies tun sie oft, um anderen Menschen zu helfen.

Ohne Bezahlung und meistens freiwillig

Menschen, die ein Ehrenamt bekleiden, erhalten keine Bezahlung für ihre Tätigkeit, manchmal werden ihnen ihre Kosten ersetzt. Gelegentlich gibt es besondere Anerkennungen für Menschen, die ein Ehrenamt ausüben. In vielen Gemeinden werden heute Ehrenamtskarten verliehen. Damit können Menschen, die sich besonders ehrenamtlich hervorgetan haben, zum Beispiel die städtischen Museen oder Freibäder zum halben Preis besuchen. Die meisten Ehrenämter werden freiwillig ausgeübt.

Pflicht zur Übernahme eines Ehrenamtes

Es gibt auch Ehrenämter, die nicht freiwillig sind, sondern die übernommen werden müssen. Wenn ein Gericht einen Bürger als Schöffen bestimmt, also als ehrenamtlichen Richter in einem Prozess, so muss derjenige das Amt übernehmen. Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer ist Pflicht, wenn die Gemeinde jemanden dazu bestimmt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten