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Embargo | bpb.de

Embargo

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E gelb (© Stefan Eling)

Bestrafung

Wenn ein Staat gegen das Völkerrecht verstößt, können ihn andere Staaten bestrafen. Ein Embargo kann eine solche Strafe sein. Durch das Embargo soll der Staat dazu gebracht werden, das Völkerrecht wieder zu beachten. Immer wieder hört man auch die Forderung nach einem Waffenembargo. Viele Menschen hoffen, mit einem Embargo Kriegshandlungen verhindern zu können.

Formen

Ein Embargo kann zweierlei bedeuten: 1.) An einen Staat, der beispielsweise völkerrechtswidrig Giftgas in einem Konflikt eingesetzt hat, werden bestimmte Waren nicht mehr geliefert. 2.) Waren aus dem Land dürfen nicht mehr in andere Länder verkauft werden.

Worterklärung

Das Wort "Embargo" kommt aus dem Spanischen und heißt "beschlagnahmen". Früher nämlich wurde ein Land dadurch gestraft, dass seine Schiffe beschlagnahmt wurden und es deshalb keinen Handel mehr treiben konnte.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten