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Erbschaft/Erbschaftssteuer | bpb.de

Erbschaft/Erbschaftssteuer

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eine Steuererklärung zu einer Erbschaft. (© picture alliance / Bildagentur-online(McP-Leitner)

Wenn jemand stirbt...

Was ein Verstorbener hinterlässt, bekommen in der Regel seine Erben. Es kann sich dabei um Geld handeln oder um eine Wohnung, ein Haus, Bücher, Bilder oder ein Auto oder auch ganz andere Dinge. Alles zusammen nennt man eine Erbschaft.

Erben zahlen Steuern

Wer erbt, muss oft Erbschaftssteuer zahlen. Das ist das Geld, das diejenigen an den Staat zahlen müssen, die etwas erben. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich danach, wie eng die familiäre Nähe zwischen dem Verstorbenem und den Erben war. Kinder brauchen zum Beispiel Erbschaftssteuer erst dann zu zahlen, wenn sie mehr als 400.000 Euro erben. Für alles was darunter liegt, brauchen sie keine Steuern zu zahlen. Der „Freibetrag“ (so nennt man den Betrag, für den man keine Steuern zahlen muss) liegt also bei 400.000 Euro. Ein Ehepartner kann 500.000 Euro erben ohne dafür Steuern zu zahlen. Bei Geschwistern, Neffen oder Nichten des Verstorbenen ist der Freibetrag deutlich niedriger.

Gesetzliche Regeln

Im „Erbrecht“ sind Regeln festgelegt, die beim Erben gelten. Zum Beispiel haben die Kinder und der oder die Ehepartner/-in eines Erblassers Anspruch auf einen Teil des Erbes. Manchmal hat der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament gemacht, in dem genau steht, wem er welche Dinge vererben möchte. Das verhindert dann oft, dass es unter den Erben Streit gibt.
Übrigens: „Erblasser“ wird derjenige genannt, der ein Erbe hinterlässt. (Achtung: Das Wort hat nichts mit „blass“, sondern mit dem Hinterlassen des Erbes zu tun. )

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten