Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | bpb.de

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Erneuerbare Energie wird in einer Photovoltaik-Anlage in Marburg produziert. (© AP Photos)

Erneuerbare Energie sollen bevorzugt werden

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (abgekürzt: EEG) regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Es soll dafür sorgen, dass erneuerbare Energien wie Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse bei der Energieversorgung in Deutschland bevorzugt werden gegenüber den fossilen Energien wie Kohle oder Erdöl und Erdgas. So soll eine nachhaltige Energieversorgung sichergestellt und die Vorräte an fossilen Energien sollen geschont werden.

Eine Windkraftanlage in der Nordsee. (© AP Photos)

Die Kosten regelt die EEG-Umlage

Das EEG regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Nach dem Atomunglück in Japan 2011 beschloss die Bundesrepublik Deutschland, so schnell wie möglich die Energieversorgung durch Atomkraft zu beenden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes besteht darin, dass die Unternehmen, die das Land mit Energie versorgen, Strom vor allem aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten müssen von den Endverbrauchern, also von der Industrie sowie von den Privathaushalten, übernommen werden. Diese Kostenregelung ist in der sogenannten EEG-Umlage festgelegt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten