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Gelöbnis | bpb.de

Gelöbnis

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Junge Soldaten versprechen feierlich, "der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." (© picture-alliance/ dpa)

Versprechen von Soldaten

In Deutschland müssen Beamte versprechen, dass sie die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft erfüllen und sich an die Gesetze des Staates halten. Dazu legen sie einen Diensteid ab. Ein ähnliches Versprechen ist das Gelöbnis. Soldaten der Bundeswehr versprechen zu Beginn ihrer Dienstzeit in einer meist öffentlichen Feierstunde, dem Staat treu zu dienen. Sie bekräftigen, dass sie das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen wollen.

Übrigens: Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid ablegen will, kann dennoch ein Versprechen abgeben, das man mit einem Eid vergleichen kann.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten