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Genfer Konvention | bpb.de

Genfer Konvention

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Originaldokument der ersten Genfer Konvention von 1864. (© dpa / Foto: Kevin Quinn/Flickr/dpa)

Schutz der Menschen im Krieg

Viele Staaten haben sich darauf geeinigt, dass es ein ganz wichtiges Ziel in einem Krieg sein sollte, Menschen so gut wie möglich zu schützen. Deshalb haben sie die Genfer Verträge unterschrieben, in denen festgelegt ist, wie man die Zivilbevölkerung (also die Menschen, die keine Soldaten sind), Flüchtlinge, Verwundete und Kriegsgefangene behandeln muss. Die Genfer Konvention beinhaltet auch, dass Kriegsgefangene nicht gefoltert oder getötet werden dürfen. Verstoßen ein Staat oder seine Bürger gegen diese Vorschriften, dann können sie vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag angeklagt werden.

Fast alle Staaten stehen dahinter

Der erste Vertrag wurde bereits 1864 vom Internationalen Roten Kreuz ausgearbeitet und in Genf von zwölf Regierungen unterschrieben. Mittlerweile gibt es insgesamt vier Verträge, die fast jedes Land der Welt unterschrieben hat.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten