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Genozid | bpb.de

Genozid

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G grau (© Stefan Eling)

Planmäßige Ermordung im Nationalsozialismus

Die Bezeichnung „Genozid“ kam 1944 auf. Damit war die planmäßige Ermordung der europäischen Juden und anderer Volksgruppen durch die Nationalsozialisten in Deutschland gemeint.

Völkermord

Heute gebraucht man das Wort „Genozid“ allgemein für „Völkermord“ und die gezielte Verfolgung von Bevölkerungsgruppen, die sich durch Sprache, Religion und Tradition von anderen unterscheiden. Ein Beispiel für einen Genozid ist der Mord an Angehörigen des Tutsivolkes durch Kämpfer des Hutuvolkes in Ruanda 1994. Auch die weitgehende Vernichtung des Volkes der Herero durch deutsche Kolonialtruppen von 1905 bis 1908 im heutigen Namibia gilt als Genozid, ebenso die Vertreibung und Ermordung von rund 1,5 Millionen in der Türkei lebenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahr 1915. Von Genozid und Völkermord hat man auch in den 1990er Jahren in den Kriegen nach dem Zerfall Jugoslawiens gesprochen. Auch dort wurden Menschen, die ethnischen Minderheiten angehörten, vertrieben und umgebracht.

Täter werden angeklagt

Ein Völkermord oder Genozid wird von den Vereinten Nationen seit 1948 als schwerwiegendes Verbrechen bewertet. Die Völkergemeinschaft sieht es als ihre Pflicht an, die Verantwortlichen für diese Verbrechen vor Gericht zu stellen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten