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Gerichtsbarkeit | bpb.de

Gerichtsbarkeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G blau (© Stefan Eling)

Sicherung des Rechtsstaates

Mit diesem Begriff bezeichnet man alles, was Gerichte tun, um sicherzustellen, dass die Regeln des Rechtsstaates durchgesetzt werden. Zur Gerichtsbarkeit gehören die Gerichte selbst und die Personen, die dort im Sinne des Rechtsstaates handeln. Dazu gehören Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und andere mehr.

Unterschiedliche Gerichtsbarkeiten

Es gibt verschiedene Bereiche, für die die Gerichte zuständig sind, deswegen spricht man auch von unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten. Beispielsweise gibt es Gerichte, die sich um die Aufklärung von Straftaten kümmern. Das ist die Strafgerichtsbarkeit. Es gibt Gerichte, die Finanz- und Steuervergehen aufklären sollen, das ist die Finanzgerichtsbarkeit. Zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören die Gerichte, die unter anderem Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen klären.

Internationale Gerichtsbarkeiten

Es gibt auch eine europäische Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof prüft zum Beispiel, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse gegen die Gesetze der EU verstoßen.Einen besonderen Rang nimmt die Gerichtsbarkeit der Weltgemeinschaft ein. Vor Internationalen Strafgerichtshöfen der Vereinten Nationen wurden Anklagen wegen Völkermordes in Ruanda im Jahre 1994 oder wegen des Massakers von Srebrenica (1995) erhoben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten