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Gewalt | bpb.de

Gewalt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G grau (© Stefan Eling)

Gewalt ist strafbar

Mit Gewalt gegen Menschen oder Sachen vorzugehen, ist bei uns nicht erlaubt. Die mutwillige Beschädigung von Sachen und insbesondere Gewalt gegen andere Menschen wird bestraft. Eine Ausnahme ist es, wenn sich jemand gegen gewalttätige Angriffe anderer zur Wehr setzt und dabei Gewalt ausüben muss. Normalerweise aber darf das nur die Polizei.

Gewaltmonopol des Staates

Nur staatliche Organe dürfen unter strikter Einhaltung gesetzlicher Regeln Gewalt gegen Personen ausüben. Das nennt man Gewaltmonopol. Das wäre zum Beispiel bei der Verhaftung eines Verdächtigen oder bei der Auflösung einer nicht genehmigten Demonstration der Fall.

Gewalt - Macht - Gefahr

Mit dem Begriff „Gewalt“ verbindet man meistens etwas Machtvolles oder Gefährliches. Im Sport oder in anderen Bereichen kann es zwar „gewaltige“ Siege und Erfolge geben. Ein schweres Hochwasser hingegen, Wind, Sturm, Hagel machen uns Angst. Wir fühlen uns diesen „Naturgewalten“ hilflos ausgesetzt. Im Versicherungswesen gibt es in diesem Zusammenhang den Begriff „höhere Gewalt“. Eine Versicherung ersetzt in einem solchen Fall nur dann den Schaden, wenn höhere Gewalt ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag erwähnt wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten