Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gewaltmonopol | bpb.de

Gewaltmonopol

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G blau (© Stefan Eling)

Der Staat muss Recht und Gesetz schützen

Anderen Menschen Gewalt anzutun ist verboten. Man darf nicht einfach mit brutalen Mitteln seinen Willen durchsetzen und andere schädigen. Wenn man vom Gewaltmonopol des Staates spricht, meint man damit, dass nur der Staat Gewalt anwenden darf. Das kann mit oder ohne Waffen geschehen. Der Staat muss Recht und Gesetz, wenn sie bedroht sind, schützen. Allerdings muss er selbst dabei die Gesetze achten.

Polizei und Militär

Dieses Gewaltmonopol übt die Polizei aus, zum Beispiel um einen bewaffneten Bankräuber zu stoppen oder um Terrorakte zu verhindern. Im Kriegsfall gelten besondere Gesetze, auf deren Grundlage das Militär Gewalt ausüben darf.

Notwehr

Die Bürger dürfen nur in Ausnahmefällen Gewalt anwenden: wenn sie bedroht werden und in Notwehr handeln. Notwehr bedeutet, dass man keine andere Möglichkeit hatte sich zu verteidigen. Deshalb ist sie nicht strafbar. Ob aber tatsächlich eine Handlung als Notwehr zu beurteilen ist oder ob es sich nur um eine Schutzbehauptung handelt, um eine Gewalttat zu vertuschen, wird von einem Gericht im Ernstfall sehr genau geprüft.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten