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Gewerbeamt | bpb.de

Gewerbeamt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G grün (© Stefan Eling)

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wer in Deutschland selbstständig arbeitet, übt meistens ein Gewerbe aus. Dieses Gewerbe muss er oder sie anmelden. Das geschieht beim Gewerbeamt. Dieses Amt prüft, ob der Gewerbetreibende die Voraussetzungen für sein Gewerbe erfüllt, und stellt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, einen Gewerbeschein aus. Wer zum Beispiel eine Gaststätte betreiben will, muss ausreichend Kenntnisse über Hygiene haben oder auch Regelungen des Jugendschutzes zum Thema Alkohol kennen. Das Gewerbeamt meldet das Gewerbe dem Finanzamt. Dadurch ist gesichert, dass der Gewerbetreibende auch seine Steuern korrekt zahlt.

Gewerberegister

Das Gewerbeamt sorgt auch dafür, dass das neue Gewerbe in das Gewerberegister der Stadt eingetragen wird. Das Gewerberegister ist ein Verzeichnis von allen Gewerbebetrieben, die in einer Stadt arbeiten. Wenn das Gewerbe beendet ist oder ein neuer Tätigkeitsbereich hinzukommt, muss das dem Gewerbeamt mitgeteilt werden. Auf diese Art wird das Gewerberegister immer auf dem aktuellen Stand gehalten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten