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Informationsfreiheit | bpb.de

Informationsfreiheit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon I gelb (© Stefan Eling)

Bürger fordern Auskunft

Die Bürgerin einer Stadt möchte wissen, wann die neue Schule gebaut wird. Ein Bürger fragt im Rathaus nach, ob er durch den Bau einer Straße in der Nähe seines Grundstücks gestört wird. Eine Firma möchte erfahren, ob ein neues Gewerbegebiet erschlossen wird. In allen Fällen haben die Bewohner oder das Wirtschaftsunternehmen das Recht auf Informationen durch die Stadt in Anspruch genommen. Sie wollen wissen, wie die Verwaltung in ihrer Stadt arbeitet, welche Entscheidungen getroffen wurden und was damit beabsichtigt wird.

Behörde muss Auskunft erteilen

Wenn ein Verein, ein Unternehmen oder auch eine einzelne Person einen schriftlichen oder mündlichen Antrag stellt und um Informationen bittet, so muss die Behörde Auskunft erteilen und die Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationsfreiheit ist ein wichtiges Prinzip einer offenen demokratischen Gesellschaft. Die Bürger sollen sich informieren und mitgestalten können. Außerdem kann so auch die Arbeit der Verwaltung kontrolliert werden.

Gesetze

In vielen Staaten gibt es Gesetze zur Informationsfreiheit. In Schweden kennt man ein solches Recht für alle Bürger seit 1766, in den USA wurde es 1966 festgeschrieben. In Deutschland sichert ein Gesetz den Bürgern den Zugang zu Informationen des Bundes zu. In den meisten Bundesländern gibt es entsprechende Gesetze.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten