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Insolvenz | bpb.de

Insolvenz

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon I orange (© Stefan Eling)

Schulden können nicht mehr bezahlt werden

Insolvent ist ein Betrieb, wenn er nicht mehr genug Geld hat, um ausstehende Rechnungen zu bezahlen und seine Schulden zurückzuzahlen. Bei der Bank wird er keinen Kredit bekommen und andere Geldquellen stehen nicht zur Verfügung. Der Betrieb hat dann nicht mehr genug Geld zum Wirtschaften.

Wie es weitergeht: Insolvenzverfahren

Ein Betrieb, der kein Geld mehr hat, kann bei einer Behörde Insolvenz anmelden. Dann wird in einem geregelten Verfahren versucht, dass diejenigen, die dem Betrieb Geld geliehen haben (das sind die sogenannten Gläubiger), wenigstens einen Teil ihres geliehenen Geldes zurückbekommen. Dazu stellt der Insolvenzverwalter einen Plan auf. Darin wird aufgelistet, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind. Das können Maschinen sein, Anlagen, Grundbesitz und so weiter. Diese Vermögenswerte nennt man "Insolvenzmasse". Sie können zur Rückzahlung der Schulden herangezogen werden. Im besten Falle kann das Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herstellen und die Produktion kann dann bald wieder normal weiterlaufen. Es kann auch sein, dass nach einem geordneten Insolvenzverfahren der Betrieb von den Restschulden befreit wird und ein Neuanfang möglich ist.

Insolvenzrecht

Wie das Insolvenzverfahren abläuft, regelt das Insolvenzrecht. Wer gegenüber seinen Gläubigern verschleiert, dass er seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, kann bestraft werden.

Woher kommt der Begriff?

Das lateinische Wort „insolvens“ heißt auf Deutsch „nicht-lösend“. Wer sich Geld leiht, unterschreibt meistens einen Schuldschein, in dem unter anderem steht, wie hoch die geliehene Summe ist und wann sie zurückgezahlt wird. Ein insolventer Betrieb kann die Schuldscheine nicht mehr einlösen, das Geld also nicht zurückzahlen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten