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Institution | bpb.de

Institution

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon I blau (© Stefan Eling)

Staatliche Einrichtungen

Als "Institution" werden öffentliche oder staatliche Einrichtungen oder Organisationen bezeichnet, die einen ganz bestimmten Zweck haben und auf Dauer eingerichtet wurden. Das sind zum Beispiel Schulen oder Universitäten. Dazu gehören auch Forschungseinrichtungen des Staates, das öffentlich-rechtliche Fernsehen, das Parlament und die Parteien.

Ehe

Die Ehe ist auch eine Institution, weil ihr feste Verhaltensregeln zu Grunde liegen. Schließen zwei Menschen eine Ehe, so haben sie von diesem Tag an bestimmte Rechte, aber auch Pflichten.

Grundgesetz

Das Grundgesetz bezeichnet man ebenso als "Institution". Denn es regelt verbindlich unser Verhalten und ist die Grundlage unseres Rechtssystems.

Begriffserklärung

Der Begriff "Institution" leitet sich vom lateinischen Begriff "instituere" ab. Das heißt auf Deutsch "verwalten", "einrichten", "anordnen". Der Begriff hat mehrere Bedeutungen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten