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Internationaler Gerichtshof | bpb.de

Internationaler Gerichtshof

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bei einer Verhandlung. (© picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Teil der Vereinten Nationen

Der Internationale Gerichtshof ist ein Teil der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande. Er wurde 1946 gegründet. Er besteht aus 15 Richtern und Richterinnen, die für neun Jahre gewählt werden. Die Richter und Richterinnen stammen aus 15 Ländern, die sich in ihren Gesetzen, ihrer Religion und Kultur unterscheiden. Damit soll gewährleistet sein, dass bei den Verhandlungen nicht nur eine Tradition der Rechtsprechung vorgibt, wie das Verfahren abläuft. Vielmehr sollen unterschiedliche Traditionen der Rechtssprechung berücksichtigt werden.

Aufgaben

Der Internationale Gerichtshof hat verschiedene Aufgaben. Er kann zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Staaten schlichten. Allerdings geht das nur dann, wenn die beteiligten Staaten den Gerichtshof dazu auffordern. Eine andere wichtige Aufgabe besteht darin, für die Vereinten Nationen zu prüfen, ob in einem bestimmten Interner Link: Krieg Kriegsverbrechen begangen wurden. Dazu können Internationale Strafgerichtshöfe eingerichtet werden. Dort finden dann die Verhandlungen gegen die Angeklagten statt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten