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Jugendstrafrecht | bpb.de

Jugendstrafrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Jugendarrestanstalt in Berlin Lichtenrade. (© picture-alliance/ Tagesspiegel)

Straftäter ab 14 Jahren

Wenn ein Jugendlicher, der 14 Jahre oder älter ist, eine Straftat begeht, muss er damit rechnen, bestraft zu werden. Es wird angenommen, dass Jugendliche in diesem Alter (von 14 bis 18 Jahren, in vielen Fällen auch bis 21 Jahren) reif genug sind, um einzusehen, dass Stehlen oder das Beschädigen von Sachen, dass Körperverletzung oder Einbrechen kein Spaß sind, sondern Unrecht. Allerdings werden die Täter in diesem jugendlichen Alter nicht nach dem gleichen Strafrecht wie Erwachsene verurteilt. Bei ihnen gilt das Jugendstrafrecht.

Jugendgerichte

Wenn ein Jugendlicher gegen ein Gesetz verstoßen hat und straffällig geworden ist, sind die sogenannten Jugendgerichte zuständig. Die Richterinnen und Richter urteilen hier nach dem Jugendstrafrecht. Das wurde in Deutschland 1974 eingeführt. Es soll in erster Linie nicht bestrafen, sondern erziehen. Die jungen Täter oder Täterinnen werden nicht gleich ins Gefängnis gesperrt, sondern zuerst verwarnt. Es werden sogenannte Auflagen erteilt: Zum Beispiel muss sich ein junger Dieb jede Woche beim Gericht melden oder bestimmte soziale Arbeiten übernehmen. Je nach Schwere des Falles kann er auch einige Wochen unter Jugendarrest gestellt werden. Das Gericht prüft immer, ob bei einem jungen Täter die Hoffnung besteht, dass er nicht wieder straffällig wird.

Gefängnisstrafe

Bei ganz schweren Fällen, wenn jemand immer wieder eines Diebstahls überführt wurde oder sogar einen Mord begangen hat, kann eine Jugendstrafe im Gefängnis verhängt werden. Dies bedeutet dann Jugendhaftanstalt für mindestens sechs Monate, bei schweren Verbrechen bis zu zehn Jahren.

Bei einem Strafprozess gegen einen Jugendlichen gilt diese Vorschrift. (© Picture-Alliance / Tagesspiegel)

Gerichtsverhandlung ohne Öffentlichkeit

Die Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind – anders als andere Gerichtsverfahren - nicht öffentlich. Das heißt, dass bei Jugendlichen bis 18 Jahren keine Zuschauer bei dem Verfahren dabei sein dürfen. Bei älteren Jugendlichen sind Zuschauer zugelassen. Die Strafen werden in einem sogenannten Erziehungsregister gespeichert.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten