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Kinder- und Jugendhilfe | bpb.de

Kinder- und Jugendhilfe

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

In vielen Lebenslagen brauchen Kinder und Jugendliche Hilfe. Auch der Staat kümmert sich, wenn es nötig ist. (© picture alliance / dpa Themendienst)

Recht auf Hilfe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in unserem Land ein Recht auf Hilfe, auf Schutz und auf Förderung. Das ist unter anderem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Dort steht auch, wie diese Hilfe genauer aussehen kann. In vielen Fällen wird das Jugendamt tätig, um Hilfe zu leisten

Beispiele für Hilfen

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind sehr weitreichend und vielfältig. Hier nennen wir Beispiele, die dazu gehören:

  • Wenn Kinder vernachlässigt werden oder wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht, greift das Jugendamt ein.

  • Wenn Kinder Hunger leiden oder auf andere Art in Not geraten, gibt es Unterstützung.

  • Wenn Eltern und Kinder Probleme miteinander haben, können sie zusammen mit den Beratern und Beraterinnen der Jugendämter in den Städten und Gemeinden überlegen, wie man die Probleme lösen könnte.

  • Allein erziehende Elternteile können Beratung und Hilfe bei den Jugendämtern finden.

  • Bei einer Trennung der Eltern, bei Entscheidungen über das Sorgerecht oder wenn es um die Unterbringung von Kindern im Heim oder bei einer Pflegefamilie geht, muss das Jugendamt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

  • Wenn Jugendliche Straftaten begangen haben und vor Gericht müssen, kann die Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung leisten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten