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Kuratorium | bpb.de

Kuratorium

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K grün (© Stefan Eling)

Kuratorium

Ein Kuratorium ist eine Versammlung von Frauen und Männern, die in staatlichem Auftrag über eine öffentliche Anstalt oder Stiftung die Aufsicht führt. Das "Kuratorium junger deutscher Film" ist beispielsweise eine Stiftung, die Kinderfilme im Kino fördert. Ein "Internationales Kuratorium für das Jugendbuch" vergibt alle zwei Jahre den internationalen Kinder- und Literaturpreis (Hans-Christian-Andersen-Preis). Ein „Kuratorium für Verkehrssicherheit“ kümmert sich um Fragen des Verkehrs, dem „Kuratorium Deutsche Altershilfe“ geht es um die Lebenssituation älterer Menschen. Das sind nur wenige Beispiele aus der Vielzahl von Kuratorien, die es in Deutschland gibt.

Kurator

Der Begriff "Kurator" kommt aus dem Lateinischen und heißt auf Deutsch "Verwalter". Gemeint ist damit ein hoher Aufsichtsbeamter, der von einer staatlichen Behörde eingesetzt wurde. Das kann zum Beispiel jemand sein, der zuständig ist für die Schätze eines städtischen Museums. Auch der Verwalter eines Zoos wird als Kurator bezeichnet.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten