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Landesvertretung | bpb.de

Landesvertretung

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon L gelb (© Stefan Eling)

Ein Büro in der Hauptstadt

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sie besteht aus 16 Bundesländern. Die Bundesländer wollen ihre Interessen auch in der Bundeshauptstadt Berlin vertreten. Sie wollen deshalb immer schnell mit der Bundesregierung oder auch mit den Abgeordneten des Bundestages sprechen können. Deswegen haben die Bundesländer sogenannte Landesvertretungen in der Hauptstadt eingerichtet. Die Landesvertretung eines Bundeslandes ist auch Ansprechpartnerin für Verbände, Journalisten und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie macht auch in der Öffentlichkeit die wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen des jeweiligen Landes bekannt. Die Landesvertretungen sind meist in schönen Gebäuden mit Wohnungen, Büros und Konferenzzimmern untergebracht. Politikerinnen und Politiker eines Bundeslandes, die in Berlin ihre jeweiligen Länder vertreten, finden in der Landesvertretung auch Arbeits- und Übernachtungsmöglichkeiten.

Auch bei der EU vertreten

Weil auch die Europäische Union in Brüssel politische Entscheidungen trifft, die für die Bundesländer Bedeutung haben, gibt es auch in Brüssel Landesvertretungen. Auch dort haben die Landesvertretungen die Aufgabe, die Interessen des eigenen Bundeslandes geltend zu machen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten