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Mehrheitswahlrecht | bpb.de

Mehrheitswahlrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M blau (© Stefan Eling)

Nur einer gewinnt

Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, haben keine Bedeutung.

Mehrheitswahlrecht bei Parlamentswahlen

Das Mehrheitswahlrecht wird in manchen Ländern auch bei Wahlen zum Parlament angewandt. Dann gilt: Derjenige Kandidat oder diejenige Kandidatin, welche die meisten Stimmen in seinem oder ihrem Wahlkreis bekommen hat, ist gewählt. Er oder sie erhält auf diese Weise ein sogenanntes Direktmandat und vertritt für eine gewisse Zeit den Wahlkreis im Parlament. Das Interner Link: relative Mehrheitswahlrecht wird zum Beispiel bei den Parlamentswahlen in den USA und in Großbritannien angewandt. Das Interner Link: absolute Mehrheitswahlrecht gilt in Frankreich und in Australien. In Deutschland gibt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht (bei der Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme) und Verhältniswahlrecht (bei der Wahl einer Partei mit der Zweitstimme)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten